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Opeir hat diese Frage gestellt
Hallo,

bereits in de Beko- Abrechnung 2010 habe ich erhöhte Kosten für die Hausbeleuchtung festgestellt (ca. 50% ggü 2009). Im Jahr 2010 wurden diverse Instandhaltungsarbeiten im Keller durchgeführt, wofür sicherlich auch Strom benötigt wurde. Meine Vermutung ist, dass hier einfach der Hauszähler von den Handwerkern angezapft wurde. (Zusatzinfo: das Haus ist nahezu 100% vollvermietet / Preise haben sich nur geringfügig erhöht)

Jetzt zum aktuellen Fall:

Seit einigen MOnaten werden an meinem Wohnhaus Balkone angebracht. Ich selbst bin nicht betroffen von den Arbeiten, muss dem nach zu folge auch nicht mit einer MOd.- umlage rechnen.

Ich beobachte aber nun seit längererem, dass die Maschinen und Werkzeuge über unseren Hauszähler laufen (bzw. direkt angeschlossen sind.)

Meine Frage:

Ist zur Erfassung der für die Maßnahmen entfallende Strom, separat über ein vorgeschalteten Stromzähler zu erfassen?

Oder wird der Jahresverbrauch mit irgentwelchen Pauschalen in Abzug gebracht?

WIe ist hier die Rechtslage?


Danke

Gruß
Opeir

2 Kommentare zu „Baustrom - umlagefähig Betriebskosten”

Berthelstal Experte! 30.08.2011 14:38

Der Stromverbrauch bei Bau- und Reperaturmaßnahmen sollte über eine separaten Zähler laufen. Das sind Reperaturkosten, welche nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Opeir 30.08.2011 14:45

Wie müsste das konkret technisch ablaufen?

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