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Hallo Tia,
es kommt wohl darauf an, welche Mängel beseitigt werden müssen, danach wird natürlich auch die % der Mietminderung berechnet, sind es Große oder kleine Mängel ?
Wenn z.B. nur ein Heizkörper tropft ist die Frist mit 16 Tagen wohl mehr als passend, müssen die Böden und z.B. das Bad neu gemacht werden, wird es etwas Eng <!-- s --><!-- s -->
Was für Mängel sind den in der Mängelliste aufgeführt ?
Wenn der Mieter aber schon in der Wohnung wohnt, können die Mängel ja nicht so schlimm sein, die Mietwohnung ist ja Bewohnbar - also wird eine Frist von 16 Tagen ausreichend sein ...
Die höhe wir natürlich nach Art des Mangels berechnet, dafür gibt es ja Prozent Zahlen Beispiele.
Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.