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In neuen Verordnungen zu Betriebskosten und Wohnfläche werden zum 1. Januar 2004 viele Begriffe des Mietrechts präzisiert. Inhaltlich bleibe allerdings fast alles beim alten, so der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. <br />
Klargestellt wird etwa bei der Betriebskostenverordnung, dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören. Zu den Gebühren für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die Kabelweitersendung entstehen. Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig. Auch die Kosten für Wäscheeinrichtungen wie Trockner oder Bügelanlagen können nun auf die Mieter umgelegt werden. <br />
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«Neu» in der Wohnflächenverordnung ist laut DMB, dass bei der Wohnflächenberechnung der Balkone als Grundsatz ein Viertel der Fläche angesetzt werden muss. Allerdings bleibt es bei der Möglichkeit, den Anteil niedriger oder höher - bis maximal zur Hälfte - festzulegen. Auch werde bei der Berechnung der Wohnfläche nicht mehr zwischen Rohbaumaßen und Fertigmaßen unterschieden. Gefordert wird die Berechnung nach dem lichten Maß zwischen Bauteilen. (dpa/gms)<br />
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