Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
unser Mieter rechnet immer komisch ab. Zeitraum 31.5.2006 bis 30.05.2007 und letztes Jahr vom 1.5.2005 bis 30.4.2006 und Wasserablese mal für 14 Monate und dann im nächsten Jahr nur für 9 Monate. Ich finde das einfach sehr verwirrend.

Wie ist das denn kann der Vermieter einfach ins Haus in den Keller an die Wasseruhr? Wir wissen nie wann er ableset, sind nie dabei und ich dachte schon mal es sei ein Einbrecher bin runter und hab geschrien und da stand er dann....

11 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung immer in komischen Zeiten”

Der_Mario Experte!

Du meinst Euer Ver[/i:af299]mieter?
Ohne Eure Zustimmung darf er nicht in Eure Wohnung, das wäre sonst Hausfriedensbruch.
Abgesehen davon ist laut BGB jährlich[/i:af299][/b:af299] abzurechnen, und diese Zeiträume sind alles andere als jährlich. Wie werden denn die anderen Nebenkosten abgerechnet?

Tamimarkus

Hallo,
alles ziemlich komisch. Es steht immer oben in der Aufstellung die er brav mit Handschrift schreibt

Abrechnung Nebenkosten vom 1.5.2004 - 30.04.2005

Heizung liegt ein Beleg vom 1.5.04 bis 30.04.05 bei.
Wasserverbrauch schreibt er auf so wie er ja die Zähler abliest, kein Zeitraum von wann bis wann und auch kein Beleg.

Im Jahr darauf dann

Abrechnung Nebenkosten vom 1.5.2005 - 30.04.2006
Heizung liegt Beleg vom 1.5.05 - 30.04.06 bei
und beim Wasser schreibt er ganz unten dann Wasserablese 2004/2005 für 9 Monate und 2005/2006 für 14 Monate

und in diesem Jahr das selbe. Aber wann er Wasser abgelesen hat wissen wir nicht und es ist auch kein Beleg dabei.

Ist das so ok????

PS: dann liegt noch eine Rechnung dabei: Rohrverstopfung mit elekt. Spirale beseitigt. Das sollen wir jetzt bezahlen. Dachte solche Reparaturen tragen wir nicht????

Vielen Dank

Der_Mario Experte!

wann er Wasser abgelesen hat wissen wir nicht und es ist auch kein Beleg dabei.

Ist das so ok????[/quote:572aa]Nein, das ist es nicht.
Er muss zwar keine Belege beifügen, aber alle Forderungen müssen belegbar sein. Schätzungen oder Fantasiebeträge müsst Ihr nicht zahlen. Widersprecht der Abrechnung schriftlich und fordert Belegeinsicht.

Wohn Ihr in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus?
Was für ein Umlageschlüssel ist vereinbart?
Gibt es bei Heiz- und Warmwasserkosten eine Aufteilung nach Betriebskosten und Verbrauchskosten?

PS: dann liegt noch eine Rechnung dabei: Rohrverstopfung mit elekt. Spirale beseitigt. Das sollen wir jetzt bezahlen. Dachte solche Reparaturen tragen wir nicht????[/quote:572aa]Das ist Instandhaltung und daher nicht umlagefähig. Diesem Posten widersprechen und Zahlung verweigern.

Tamimarkus

Hallo Mario,

erstmal vielen Dank für Deine Mühe mir zu antworten. Verstehe Deine Frage nicht ganz... was Du mit Umlageschlüssel und Verteilung Betriebs- Verbrauchskosten meinst.

*****Wohnt Ihr in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus?
Was für ein Umlageschlüssel ist vereinbart?
Gibt es bei Heiz- und Warmwasserkosten eine Aufteilung nach Betriebskosten und Verbrauchskosten?******

Wir wohnen in einem DHH mit zusätzlicher Einliegerwohnung, sprich 3 Familien und wir verfügen über 3 Kaltwasserzähler sowie 3 Warmwasserzähler. Gebühr je Zähler tragen wir noch 8 €. (ist das üblich????). Die Heizung wird an jeder Heizung seperat abgelesen. Jedoch zahlen wir Strom für Heizung Anteil: 57,34 €

PS: sind den Kundendienst Heizung Nebenkostenfähig? Das sollen wir auch bezahlen. 59,16 € sind das.

Herzlichen Dank

Tamara

Der_Mario Experte!

Verstehe Deine Frage nicht ganz... was Du mit Umlageschlüssel und Verteilung Betriebs- Verbrauchskosten meinst. [/quote:5ca47]Was genau steht in Eurem Mietvertrag zu Nebenkosten?

Gebühr je Zähler tragen wir noch 8 €. (ist das üblich????). [/quote:5ca47] Gebühren für Wasserzähler sind dann umlagefähig, wenn dem Vermieter die Gebühren berechnet werden. Er selbst ist natürlich nicht berechtigt, von sich aus Gebühren zu fordern.

sind den Kundendienst Heizung Nebenkostenfähig? Das sollen wir auch bezahlen. 59,16 € sind das.[/quote:5ca47]Das kommt darauf an, was gemacht wurde. Wartungskosten sind umlagefähig, Instandhaltung nicht.

Tamimarkus

das steht i.d miete sind die nachfolgenden betriebskosten gemäss §27.....
die umlegung der kosten für die sammelheizung und warmwasserversorung ist in §6 dieses vertrags verinbart.

laufenden öffentlichen lasten des grundstücks, grundsteuer
kosten der wasserversorgung, entwässerung, schornsteinfeger, sach-haftpflicht, kostes des betriebst, antennenanlage, sontige betriebskosten

PS: kann ich Belege über die Wasseruhrgebühren auch einfordern???

danke

lg

Tamara

PS: ich back dir kuchen <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Der_Mario Experte!

Habe ich das richtig verstanden, dass in dem von Euch bewohnten Teil der DHH 3 Wohneinheiten vorhanden sind?

Verstehe Deine Frage nicht ganz... was Du mit Umlageschlüssel (...) meinst.[/quote:64efc]Wie werden die Nebenkosten denn umgelegt/aufgeteilt? Nach Wohnfläche, Zahl der Bewohner, oder wie?

PS: kann ich Belege über die Wasseruhrgebühren auch einfordern???[/quote:64efc]Du hast das Recht, alle Belege beim Vermieter einzusehen. Das war wohl in meiner ersten Antwort nicht richtig deutlich geworden.

Tamimarkus

Hi Mario,
wenn jeder eigene Wasseruhren hat und jeder Heizungen mit Heizungszähler dann kann man das doch gut trennen. So jetzt von meiner Logik her. Oder meinst Du Strom für die Heizungsanlage oder was genau ist Dir denn noch unschlüssig????

Die Grundsteuer zahlen wir gleich wie die DHH Partner und der in der Einliegerwohnung wohl anteilig.

Gruss

Der_Mario Experte!

Mir ist noch nicht so ganz klar, wie die Aufteilung der Wohnungen ist, das kam noch nicht so ganz rüber. Wohnt Ihr in Eurer &quot;Hälfte&quot; allein oder mit 3 Parteien?

Tamimarkus

Guten Morgen Mario,
sorry konnte gestern nicht mehr schreiben. Wir wohnen alleine in unserer DHH, neben an wer und im Keller ist eine Einliegerwohnung.

LG

Tamara

Der_Mario Experte!

OK, dann hat sich das mit der Aufteilung der Nebenkosten erledigt.

Nochmal als Zusammenfassung:
1. Ohne Eure Zustimmung hat Euer Vermieter nichts in Eurer Wohnung oder Eurem Keller verloren, außer bei &quot;Gefahr im Verzug&quot; (z. B. Wasserrohrbruch, wenn keiner zu Hause ist)! Bringt ggf. eine zusätzliche Sicherung (z. B. Steckschloss) an, damit er nicht ohne Euer Wissen in Eure Wohnung oder den Keller gelangen kann. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
(Grundsätzlich hat der Vermieter nicht einmal das Recht, einen Wohnungsschlüssel für sich zu behalten.)
2. Wenn Ihr Zweifel habt, ob die Forderungen aus der NKA berechtigt sind, fordert Belegeinsicht. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, Euch Kopien der Belege oder gar die Originale zuzuschicken, Einsicht in die Originalbelege muss er Euch aber gewähren. Gibt es füe einzelne Posten keine Belege, widersprecht der Abrechnung und verweigert die Zahlung des entsprechenden Postens.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.