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chrish55 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Bitte um Hilfe.Wir wohnen seit 2 Jahren,in einer Dachgeschoss Wohnung mit Schräge ,mit
teilweise Wohnfläche niedriger als 2m.Seit
Anfang Aug.09,haben wir einen Neuen Vermieter,der das Haus gekauft hat.Der Neue Vermieter,nach neuer Messung,ist
schriftlich einverstanden wegen weniger
anrechenbare Wohnfläche,das wir Seit Aug.
€65,-Monatlich weniger Miete und € 20-weniger Nebenkosten zu zahlen brauchen.
Meine Frage ist wer ist zuständig für die Rückzahlung der so viel bezahlte Miete
und Nebenkosten für 22 Monaten bei dem
Alten Vermieter? Neue oder der Alte Vermieter? Mfg.

2 Kommentare zu „Rückforderung von soviel bezahlter Miete”

Berthelstal Experte! 26.11.2009 08:23

Aus Mietrechtslexikon:
Durch den Eigentumsübergang tritt hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche eine Zäsur ein: alle schon vorher entstandenen und fällig gewordenen Ansprüche bleiben bei dem bisherigen Vermieter, und nur die nach dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels fällig werdenden Forderungen stehen dem Grundstückserwerber zu........(BGH, Urteile vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851 unter II 1; vom 19. Oktober 1988 - VIII ZR 22/88, NJW 1989, 451 unter II 2 b m.w.Nachw.).

chrish55 26.11.2009 09:08

Vielen Dank !
Mfg.

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