Lissken hat diese Frage gestellt
Ich habe folgende Frage:
Laut Mietvertrag ist geregelt, dass wenn das Mietverhältnis vor dem 31.10.2014 gekündigt wird, die Mieter die Maklerprovision zu zahlen haben.
Da die Kündigungsfrist von drei Monaten passend eingehalten werden muss, habe ich die Kündigung passend zum 31.07.2014 bei meinen Vermietern eingeworfen.
Diese behaupten jetzt jedoch, dass die Wohnung frühzeitig gekündigt worden ist und verlangen die Maklerprovision. (Anscheinend haben die damit gerechnet, dass die Kündigung erst am 31.10.2014 eingeworfen wird und die Meite somit noch drei weitere Monate gezahlt werden muss).
Bin ich oder meine Vermieter im Recht?
Ich danke für jede Hilfe!