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Schmucksuse78 hat diese Frage gestellt
Ich habe einen befristeten MV mit Begründung Eigenbedarf welcher Ende 2016 endet, nun hat mein V die untere Wohnung des Zweifamilienhäuser geerbt welche nun leer steht. Seit gestern bietet mein V das ganze Haus oder beide Wohnungen getrennt zur Miete an auf Immoscout, die untere Wohnung ab dem 01.11.16, meine Wohnung zum 01.01.17...dazu hat mein V bereits einen Interessenten zur Wohnungsbesichtigung meiner Wohnung.
Sehe ich das richtig dass mit der Inserierung die Begründung Eigenbedarf entfällt und mein MV unbefristet ist, darf ich dann einfach weiter wohnen bleiben?
Macht sich der V nicht gegenüber den neuen Mietern schadensersatzpflichtig falls ein neuer MV zustande kommt?
Hätte ich die Möglichkeit zum Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis mit einer entsprechenden Ablöse mindestens für Umzug, Kaution,ect?
Hätte mir mein V nicht die untere Wohnung welche vergleichbar mit meiner derzeitigen Wohnung ist, anbieten müssen wegen Begründung Eigenbedarf?
Wie verhalte ich mich jetzt? Soll ich abwarten und schriftlich am 31.08.16 nach dem Weiterbestehen des Grundes "Eigenbedarf" fragen? V kann ja nur mit nein antworten, damit wäre mein MV ein unbefristeter?
Letzte Frage, bei einem weiterbestehenden unbefristeten MV hätte mein V die Möglichkeit mich ordentlich, fristgerecht zu kündigen, meiner Meinung nach wäre auch in diesem Falle "Eigenbedarf" nicht mehr anzuwenden, sehe ich das richtig?
Vielen Dank

1 Kommentar zu „Befristeter Mietvertrag ungültig?”

forsetis Experte! 19.07.2016 14:35

Fragen Sie nach, ob der Befristungsgrund "Eigenbedarf" noch besteht. Der dürfte ja nicht mehr gültig sein, dann ist dieser Mietvertrag ein unbefristeter und kann nur mit den gesetzlich zulässigen Gründen (außer Eigenbedarf) gekündigt werden.

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