Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
ich habe folgendes Problem. Letztes Jahr habe ich eine Wohnung fristgerecht bis zum 31.05. gekündigt.

Nun hatte ich mit dem Vermieter, der unter mir wohnte und mit dem ich gut befreundet war, eine Sondervereinbarung getroffen.


Da ich ihm viel mit Computerproblemen und Verwaltungsarbeiten geholfen hatte und auch einige Möbel zurück ließ in der Wohnung,

hatten wir vereinbart, dass ich am 10.04.21 die Wohnung verließ und auch für den Monat April und Mai keine Miete mehr bezahlen musste.

Ich habe das nicht schriftlich festgehalten, weil ich an sein Wort glaubte.


Nun habe ich jetzt am 15.04.21 eine Mahnung von seiner Hausverwaltung bekommen, dass ich die Miete für die beiden Monate nachzahlen muss, was insgesamt 1300€ wären. Zu zahlen bis zum 27.04.

Anderenfalls wollen sie gerichtlich gegen mich vorgehen.


Als Beweis habe ich aber einen Auszugsprotokoll vom 10.04, dass ich die Wohnung ordnungsgemäß übergeben habe und auch eine

Einwohneramt-Anmeldung in einer anderen Stadt vom 12.04 und auch einen neuen Mietvertrag, der ab dem 15.04. gültig war.


Nun ist meine Frage, wie kann ich damit vor Gericht durchkommen?


Ich habe mit meinem ehemaligen Vermieter noch nicht gesprochen. Vielleicht steckt er hinter der Aktion seiner Hausverwaltung oder auch nicht.


Aber ich wollte wissen, welche Chancen ich vor Gericht habe?

1 Kommentar zu „Sondervereinbung ohne schriftliches Dokument”

Dominik 16.04.2022 07:00

Hallo,
versuche doch mit deinem Vermieter, mit dem du vielleicht ja weiterhin ein gutes Verhältnis hast, zu sprechen.

Die Hausverwaltung macht ihren Job, solange sie nichts vom Vermieter bzgl. neuem Mieter oder der Kündigung erfährt, bist du der Mieter.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.