edy 31.05.2010 16:55
Hallo sascha303,
gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug?
Gibt es Zeugen ?
Evtl.zufällig Fotos,
aus denen erkennbar ist dass der Schaden
schon bei Einzug vorhanden war ?
Evtl. die Vormieter fragen .
lg
edy
Berthelstal 31.05.2010 19:27
Für einen Riss im Becken müssen Sie nicht aufkommen. Dieser kann verschiedene Ursachen haben. Ein Verschulden müßte der Vermieter ihnen nachweisen können. Eine "kürzliche Erneuerung" ist kein Beweis.
bitteumrat 31.05.2010 21:31
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und habe dem Vermieter ein gleichgroßes Waschbecken aus dem Baumarkt für 29.- € in die Hand gedrückt und ihm seine Rechnung wiedergegeben.
Sollte er sich wirklich querstellen, müsste er ihnen erstmal ermöglichen den Schaden selbst zu beseitigen. Er darf nicht einfach jemanden mit der Reparatur beauftragen!!
sascha303 02.06.2010 12:04
Ok, vielen Dank für die Antworten. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, möchte ich eben nicht den Weg über einen Anwalt beschreiten. Mit sich reden lässt der Mensch allerdings nicht. Icvh werde ihm jetzt schriftlich meine Sich der Dinge darlegen und erstmal abwarten.