Der_Mario
Sicher ist das rechtens.
Er kann/darf natürlich erst nach Ende des Abrechnungsjahres abrechnen, wenn er alle Rechnungen vorliegen hat. Hochrechnungen oder Schätzungen sind bei der NKA nicht erlaubt.
Da wirst Du Dich dann wohl oder übel gedulden müssen.
schnitzelffm
aber wie will er meinen genauen verbrauch rausbekommen?
mittlerweile wohnt jemand andres in dieser wohnung.
wenn der neue mieter jetzt einen ungemein hohen verbrauch hat.......
Der_Mario
Gibt es separate Zähler? Dann wäre eine Zwischenablesung sehr hilfreich gewesen.
Ansonsten geht es dann nur anteilig...