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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte eine ziemlich anstrengende Wohnungsübergabe mit Haus & Grund, die die Interessen meines Vermieters vertreten haben. Diese konnten aber erst zum Ende Oktober (30.10.07), obwohl ich mitte Oktober die Wohnung schon geräumt hatte. Seit Anfang November bin ich aus dem Mietverhältnis raus und zahle auch entsprechend keine Miete mehr.

Nun wurden einige Punkte (z.B. Entfernung der Tapeten) im Mängelprotokoll festgehalten, welches mir schriftlich gestern (07.11.07) zugestellt wurde. Hier wird mit einer 10-tägigen Frist verlangt das die Mängel beseitigt werden. Sprich zum 16.11.

Daher wollte ich anfragen ob eine derart kurze Frist rechtens ist. Als Arbeitnehmer bleibt mir somit eigentlich nur das kommende Wochenende um die Mängel selbst zu beseitigen. An anderen Tagen bin ich auf der Arbeit und habe kaum eine Möglickeit vor 20 Uhr Abends in der alten Wohnung zu renovieren. Und auch dies dürfte schwer möglich sein, da ich zur Beseitigung der Mängel den Schlüssel der Wohnung erst bei der Hausverwaltung nebenan abzuholen habe.

Kann mir hier jemand diesbezüglich helfen? Ist eine 10-tägige Frist die nur ein Wochenende beinhaltet für einen Arbeitsnehmer angemessen zur Entfernung von allen Tapeten in der Wohnung?

2 Kommentare zu „Frist für Mängelbeseitigung nach Wohnungsübergabe”

Susanne Experte!

Ich würde an Deiner Stelle mal ganz schnell den Mietvertrag prüfen lassen! M.W. ist eine Klausel, die bei Vertragsende das Entfernen der Tapeten der gesamten Wohnung verlangt, nichtig.

lexusburn

Hallo Susanne und danke für den Tip! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Habe das ganze auch schon recherchiert und denke auch das ich eventuell keine Tapeten entfernen muß, da in dem Mietvertrag unabhängig von der Mietdauer[/b:4cf30] (also auch unabhängig von eventuell gemachten Schönheitsreparaturen) die Tapeten zu entfernen sind. Dies gilt als doppelte Absicherung ist ist aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung dem Mieter in der Regel nicht zuzumuten.

Mir geht es erstmal aber unabhängig davon um die recht kurze Frist, die es mir kaum ermöglicht Widerspruch einzulegen, da eine Schadensmeldung bei der Rechtschutzversicherung und ein Termingesuch bei einem Anwalt ja auch selten innerhalb von 1-2 Tagen erledigt sind.

Viele Grüße,
Frederic

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