Susanne
Ich würde an Deiner Stelle mal ganz schnell den Mietvertrag prüfen lassen! M.W. ist eine Klausel, die bei Vertragsende das Entfernen der Tapeten der gesamten Wohnung verlangt, nichtig.
lexusburn
Hallo Susanne und danke für den Tip! <!-- s --><!-- s -->
Habe das ganze auch schon recherchiert und denke auch das ich eventuell keine Tapeten entfernen muß, da in dem Mietvertrag unabhängig von der Mietdauer[/b:4cf30] (also auch unabhängig von eventuell gemachten Schönheitsreparaturen) die Tapeten zu entfernen sind. Dies gilt als doppelte Absicherung ist ist aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung dem Mieter in der Regel nicht zuzumuten.
Mir geht es erstmal aber unabhängig davon um die recht kurze Frist, die es mir kaum ermöglicht Widerspruch einzulegen, da eine Schadensmeldung bei der Rechtschutzversicherung und ein Termingesuch bei einem Anwalt ja auch selten innerhalb von 1-2 Tagen erledigt sind.
Viele Grüße,
Frederic