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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi Leute

habe eine kleine frage

für 19. und 22.10.2005 also Mittwoch und Samstag hatte meine Wohnung zur vermietung inseriert
am 20.10 kamen die ersten leute durch und einer von ihnen hat die zu sage auch bekommen da ich aber keine mietvertrag zu Händen hatte habe ich ihr die Wohnung weil sie sehr stark drann interesiert war zu gesagt .

Zur gleiche zeit sagte ich ihr auch das ich alle anrufern absagen werde weil sie die Wohnung bekommen sollte und antwortete mit ja klar in jedem fall natürlich darauf hin habe ich die Wohnung jedem anrufer ca. 30 Leuten abgesagt und Heute am Montag 24.10.2005 habe ich sie anrufen wo sie bleibt usw. und sie sagt auf einmal die wohnung ab .

Dadurch werde ich evetuel eine Moants Miete verlieren .

NUN ZU MEINER FRAGE : Kann ich rechtlich etwas gegen mein verlust machen?? der witz dabei ist ihr Vater ist Rechtsanwallt und ich habe für diese Wohnung noch keinen Rechtschutz

über eine Auskunft währe ich sehr zu frieden
Stichwörter: mündliche + sage

0 Kommentare zu „Mündliche zu sage”

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