Gast hat diese Frage gestellt
Guten Abend zusammen,
wir haben hier folgendes Problem: Wir sind ein 8-Parteienhaus, wir wohnen im Erdgeschoß. Laut Hausordnung sind alle Parteien auf einer Etage verpflichtet, die zur Wohnung führenden Treppenhausteile abwechselnd jede Woche zu reinigen. Unsere Nachbarin macht das nicht und da wir im Erdgeschoß wohnen "dürfen" wir alle zwei Wochen den Dreck der letzten Woche mitmachen. Wir haben deshalb bei unserer Wohnungsgenossenschaft eine Mietminderung von 20 Euro rechtzeitig angekündigt und auch seit September den Betrag einbehalten. Kurz nach der Ankündigung hat die Genossenschaft mal jemand bei der Nachbarin vorbeigeschickt sowie diese auch ein- zweimal angeschrieben. Jetzt bekommen wir eine Mahnung, dass unser Mietkonto (natürlich) 20 Euro zuwenig aufweist. Auf telefonische Anfrage erklärte man uns, dass wir wegen der Nachbarin nicht berechtigt wären, die Miete zu mindern. Kann uns da jemand einen Tipp geben, ob wir da einlenken oder uns an einen RA wenden sollten? Der Nachbarin sind wir egal und auf die Genossenschaft reagiert die nicht. Wir sind aber nicht gewillt immer den Dreck von den anderen wegzumachen. Wäre schön, wenn da jemand was sagen könnte.