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sgr18 hat diese Frage gestellt
Hallo,
haben unsere Wohnung nach genau 9 Jahren gekündigt. In dieser Zeit wurde vom Vermieter nie eine Renovierung an Böden/Wänden/Sanitärbereich vorgenommen. Zu welchen Arbeiten sind wir bei Auszug nun verpflichtet? Parkettboden hat in den letzten 9 Jahren eine grössere Schramme sowie div. kleine Macken. Die Sanitäreinrichtungen/Fugen haben altersentsprechenden Zustand,sowie der Teppichboden im Kinderzimmer ein paar Farbflecken. Die Wände sind in div. Farben gestrichen - sind wir zur Reparatur bzw. Malerarbeiten verpflichtet?

Wir haben seit 9 Jahren eine Bankgarantie für die Mietkaution laufen. Kann ich diese umgehend kündigen. Habe gehört, dass ich diese bereits nach 4 Jahren hätte kündigen können (Verjährungsfrist) -ist das korrekt ?

danke für Antworten

1 Kommentar zu „Bei Auszug reparieren/malen/etc..?”

User50279 05.08.2009 11:26

Frage: Warum sollte der Vermieter die Wohnung renovieren wenn du drin wohnst?
Oder war etwas kaputt und du hast reklamiert (schriftlich)?
Selbst die Siliconfugen im Bad - die in eigenem Interesse (wegen Schimmelbildung) alle paar Jahre erneuert werden sollten - sind nicht Aufgabe des Vermieters, sondern fallen in den Aufgabenbereich des Mieters.
Nehmen wir mal an, du hättest es richtig gefunden, dass der Boden während deiner Mietdauer renoviert wird, - wie hätte der Vermieter das machen sollen, wenn du drin wohnst???
Parkett nutzt sich normalerweise etwas ab, auch bei bester Pflege, aber es stellt sich die Frage, ob der Boden in den 9 Jahren auch artgerecht gepflegt wurde. Hast du z.B. nass oder nebelfeucht gereinigt? Mit Spezialmittel für Parkettböden oder mit Allzweckreiniger? Bei der Verwendung von Allzweckreinigern geht der Lack in die Knie und wird stumpf. Manchmal geht er so kaputt, dass das blanke Holz rausguckt. Kleinere Kratze können vorkommen. Die Möbel sollten aber schon im Vorfeld mit Filzfüßen ausgerüstet werden, weil man sie ja auch mal verschieben will.
Größere Macken sollten nicht vorkommen. Passiert aber mal, wenn man z.B. was runterfallen lässt. Bei einem größeren Schaden wäre das eventuell eine Sache für die Haftpflicht. Vielleicht ist das Teil ja einem Besucher runtergefallen. Dann ist das auf jeden Fall eine Sache der Haftpflicht, aber der des Besuchers.
Wenn der Boden zu nass gewischt wurde, oder Wasser drauf stand, ist er wahrscheinlich an den Stoßkanten gequollen. Das fällt nicht unter normale Abnutzung.
Ich habe zufällig selbst 9 Jahre in einer Wohnung mit Parkett gewohnt, und habe an den kritischen Stellen (wo mein Sohn wild spielte) einen billigen Teppich untergelegt. Außer ein paar kleinen Kratzern (fällt unter normale Abnutzung) und Verfärbung durch Lichteinwirkung (wofür der Mieter nichts kann) war das Parkett noch prima erhalten.
Bei normaler Abnutzung, und ich nehme an, das ist das was du bei den Sanitäreinrichtungen beschreibst, ist das Sache des Vermieters. Hast du was kaputt gemacht, sieht es wieder anders aus.

Bei den gestrichenen Wänden kommt es sehr auf die Farben an, auf das, was genau in deinem Mietvertrag drinsteht und im Extremfall auf den jeweiligen Richter, wenn du es drauf ankommen lässt. Es gibt da eine neue Rechtsprechung, wonach unter bestimmten Umständen nicht gestrichen werden muss. Die ist aber wie Gummi und wird sehr verschieden ausgelegt.
Da musst du mal googeln.

Das mit der Mietkaution habe ich noch nicht gehört. Erscheint mir unlogisch. Wenn das stimmen würde, würden die Vermieter die Kaution bald alle in Cash verlangen und selbst auf die Bank legen.

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