fin
Mit den Fotos haben Sie ja Dokumente. Was Sie allerdings nicht dokumentieren wäre Schadensbegrenzung. Kondenswasser sollte tatsächlich immer abgewischt werden wenn es bemerkt wird, um weiteren Schaden zu beheben. Auch sollten die äußeren Scheiben bei Kondenswasserbildung mindestens einmal am Tag geöffnet werden. Da Sie die innere Scheibe zu lassen können, wäre das also möglich.
Ich sehe daher bei einem Gerichtsverfahren allenfalls einen Vergleich auf Sie zu kommen, d.h. die Hälfte der Verfahrenskosten müßten Sie tragen.
Da würde ich, ehrlich gesagt, lieber Kondenswasser abwischen und regelmäßig die Fenster öffnen, um so etwas zu vermeiden.
Oder in eine andere Wohnung ziehen, wo ich andere Fenster habe.
Endu
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Um Schadensbegrenzung zu machen müsste ich ja fast täglich die Scheibenzwischenräume trocknen. Dass kann sicher niemand von mir verlangen, nur weil der VM so alte Fenster nicht austauscht. Vor allem weil der Vermieter ja auch keine Schadensbegrenzung betreibt, sondern meint das sei halt so bei alten Fenstern.
Um an den Scheibenzwischenraum zu gelangen muss ich das Fenster öffnen, dann mit einem Schraubenzieher die Doppelfenster öffnen und dann trocken wischen. Ich denke nicht dass das von mir verlangt werden kann bzw. zu meinen Pflichten gehört. Wir haben den Mangel schon längst gemeldet. Auch haben wir mal in den Fensterzwischenräumen gereinigt und den Schimmel entfernt weil es auch nicht so toll aussieht.
Nur der äussere Flügel der Fenster lässt sich nicht offen halten wenn die innere Scheibe zu sein soll.
Zum Thema Auszug: Klar könnte ich umziehen in eine Wohnung mit besseren Fenstern. Aber wer zahlt mir hier meine Mehrkosten bzw. Umzugskosten, Aufwand usw.? Nee, da soll mal schön der Vermieter schauen dass er vernünftige Fenster einbaut. Schliesslich verlangt er auch ordentlich Miete für die Wohnung, vergleichbar wie für einen Neubau. Ich bin auch bereit die Miete voll zu bezahlen wenn eben alles in Ordnung ist.
Also was meint ihr, zählen die Bilder vor Gericht als Beweise? Auf den Bildern ist schön zu erkennen wir das Wasser in den Scheibenzwischenräumen runterläuft und wie sich dort dann auch Schimmel bildet.
fin
Ob Bilder vor Gericht als eindeutige Beweise gelten oder nicht, wird der Richter entscheiden. Sie beweisen aber nicht, wie oft das passiert.
Sie beweisen aber auch, dass Sie das nicht abwischen und warten bis sich Schimmel bildet. Das würde vor Gericht gegen Sie verwendet werden können.
Ein Vermieter ist niemals rechtlich verpflichtet in seinem Haus Fenster auszutauschen, es sei denn sie sind definitiv kaputt und unbenutzbar. Das können Sie also nicht verlangen. Sie haben diese Wohnung mit den Fenstern gemietet.
Ob er Fenster austauscht oder nicht, liegt vollkommen im Handlungsrahmen des Vermieters. Denn er muß schließlich auch das Geld für eine Modernisierung haben.
Endu
Ja klar habe ich kein Recht darauf dass er neue Fenster einbaut, aber ich habe ein Recht darauf dass dieser Mangel (erhebliche Kondenzwasserbildung und daraus resultierender Schimmel) abgestellt wird. Wenn man diesen Mangel richtig beheben will, dann kommen nur neue Fenster in Frage. Hab mich da auch schon erkundigt, der Schimmel steckt im Holz und da haste keine Möglichkeit mehr den da raus zu bekommen. Ebenso würde ich da nicht von einer Modernisierung reden, da defekte Fenster gegen Neue ausgetauscht werden.
Zum Abwischen ist zu sagen, dass ich sicher nicht alle zwei bis drei Tage das Abwische. Wie gesagt das geht ja nicht darum mal kurz das Fenster abzuwischen. Sondern man muss die komplette Fensterbank abräumen, das Fenster voll öffnen, das Zwischenfenster mit Schraubenzieher öffnen, das Wasser abwischen bzw. trocken reiben, das Zwischenfenster mit Schraubenzieher schliessen, das Fenster wieder schliessen, die Fensterbank wieder herrichten, Zeitaufwand pro Fenster sicher 5 - 10 Minuten. Bei 8 Fenstern bin ich dabei dann so ca. eine Stunde beschäftigt und dass dann je nach Witterung alle zwei bis drei Tage. Hat meiner Meinung nach nix mehr mit den Pflichten eines Mieters zu tun. Vor allem dann nicht mehr wenn der Mangel schon längst gemeldet wurde und der Vermieter sich darum auch nicht kümmert, bzw. behauptet das sei bei dieser Bauart der Fenster normal. Im Gegenteil der behauptet wir würden nicht richtig lüften (ist wahrscheinlich Vermieterstandard <!-- s --><!-- s --> ). Aber was das damit zu tun haben soll verstehe ich auch nicht. Wir haben ja keinen Schimmel in der Wohnung sondern in den Fensterzwischenräumen. Zudem lüften wir mindestens zweimal täglich. Wenn wir den ganzen Tag zuhause sind dann auch mehrmals.
fin
Wenn Sie mehrmals am Tag lüften, dann räumen Sie auch mehrmals am Tag die Fensterbänke frei? <!-- s --><!-- s -->
Die meisten Menschen, die Fensterbänke voller Utensilien stehen haben, machen sich diese Mühe nicht. Dadurch wird nicht ausreichend gelüftet.
Auch sind Fenster nur durch Kondenswasserbildung nicht als kaputt zu bezeichnen.
tenant61
beim ersten lesen hatte ich zunächst den eindruck, dass mit den fenstern etwas nicht in ordnung sei kan, wenn sich dermaßen viel feuchtigkeit zwischen den scheiben ansammelt. beim zweiten lesen kam mir aber auch die frage auf, wo denn die feuchtigkeit herkommt, die sich dort ansammelt; und wenn ich dann lese, dass die fensterbänke voll gestellt sind, habe ich auch leichte bedenken, ob die wohnung ausreichend gelüftet wird. möglicherweise treffen beide faktoren zu, schadhafte fenster in verbindung mit unzureichender lüftung. anders kann ich mir das kaum erklären. wenn ich mit meiner vermutung richtig liege, kommst du mit einem gutachten nicht bei gericht durch, weil dir dann zumindest eine teilschuld zugerechnet wird.
der austausch veralteter fenster gegen moderne isolierverglaste stellt übrigens auch aus meiner sicht sehr wohl eine modernisierung dar.
Endu
Also, es ist ja nicht jedes Fenster zugestellt, eines mal mehr das andere mal weniger oder gar nicht, zudem haben wir zwei Balkontüren die zum Lüften geöffnet werden und vorne die Haustüre die wir öffnen wenn wir lüften damit es schön durchzieht <!-- s --><!-- s --> . Zudem öffnen wir in jedem Raum mind. ein Fenster komplett.
Gegen ein bisschen Kondenzwasser habe ich ja auch nichts, und ich denke ebenso dass das nicht das Problem sein sollte. Sondern das Kondenzwasser läuft regelrecht im Scheibenzwischenraum an den Innenseiten der Fenster herunter! Und das ist sicher nicht mehr normal, oder?
Was aber die Feuchtigkeit in den Scheibenzwischenräumen der Fenster mit dem Lüften zu tun haben soll ist mir schleierhaft. Wie gesagt wir haben weder Feuchtigkeit (Laut unserem Hygrometer in der Wohnung so um 40 - 45 %) noch haben wir Schimmel in der Wohnung. Es geht hier lediglich um den Scheibenzwischenraum der Fenster! Da kann ich die Wohnung lüften bis zum Umfallen, daran ändert sich nichts! Oder sehe ich das irgendwie falsch? Zuwenig lüften kann man uns sicher auch nicht vorwerfen da wir wirklich mind. zweimal täglich wenn wir nicht zuhause sind, und mind. drei bis vier mal täglich lüften wenn wir den ganzen Tag zuhause sind. Aber wie gesagt wir haben keinen Schimmel in der Wohnung!
fin
Balkontüre und Haustüre sind aber nun mal nicht die Wohnungsteile um die es hier geht. vielleicht einmal auch den "Scheibenzwischenraum" genau erklären. Haben Sie doch doppelt verglaste Fenster oder zwei Fenster mit einem Zwischenraum?
Endu
Sorry wenn ich es zu unverständlich schreibe. Bin leider kein Fachmann und weiss nicht ganz genau wie die Dinger heissen.
Also sind wohl doppelt verglaste Fenster. Ich habe ein Fenster und zwei Scheiben. Man kann das Fenster selbst nochmals öffnen (hier meine ich die beiden Fensterscheiben), wenn es im geöffneten Zustand ist, den Verschluss bedient man mit einem Schraubenzieher. Die Balkontüren sind im gleichen Stil gemacht und haben auch das Problem dass sich im Scheibenzwischenraum unmengen von Kondenzwasser bilden.
Ich hoffe ihr könnt euch nun ein Bild von meinen Fenstern machen. Es sind keine so uralt Teile die aus zwei Fenster mit Zwischenraum bestehen. Sind solche die etwa vor 40 Jahren verbaut worden sind. Ich glaube das sind die Vorgänger der Isolierverglasungen.
fin
Dann wäre es denkbar, dass diese Fenster tatsächlich nicht mehr intakt sind. So ungefähr wie auch bei Doppelverglasungen nach einiger Zeit Feuchtigkeit dazwischen vorkommen kann und man während der kalten Jahreszeit kaum mehr freie Sicht hat.
Dem Vermieter sollten Sie das immer wieder schriftlich melden, notfalls auf eigene Kosten einen Gutachter kommen lassen. Für die Schimmelbildung währen Sie dann aber nicht verantwortlich zu machen, wenn es eindeutig aus dem Zustand der Fenster resultiert.
tenant61
. hum, wenn es nicht an feuchtigkeit in der wohnung liegt (40-45% sind tatsächlich ein ganz normaler wert), stellt sich die frage, wo die feuchtigkeit herkommt, die sich da niederschlägt. die kondensatbildung tritt ja immer da auf, wo kalte und warme luft aufeinander treffen; von daher scheinen die fenster einerseits eine ganz gute isolierende wirkung zu haben, andererseits aber - sei es wegen der bauweise oder sei es wegen altersschwäche - zu viel feuchtigkeit in den zwischenraum zu ziehen. ich bin kein fachmann für fenstertechnik. meine empfehlung wäre, einen fensterbauer nach seiner meinung zu fragen, ob dieser vorgang bei fenstern dieser art normal ist oder was man dagegen tun kann. falls er nicht ganz klar einen schaden (z.b. schlechte dichtung zwischen den scheiben) erkennt, hast du gegen deinen vermieter in diesem fall m.e. keine chance.