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saninah hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bewohne seit 2 Monaten eine Dachgeschoss-Wohnung. Die Wohnung ist 52 qm groß und hat eine Kaltmiete von 330 EUR. Das Haus wurde im Jahr 2001 erstellt und somit müsste der Quadratmeterpreis, laut Mietspiegel, zwischen 4,35 – 6,15 EUR liegen. Jedoch übersteigt mein jetziger Quadratmeterpreis von 6,35 EUR deutlich den im Mietspiegel angegeben Wert. Die Hausverwaltung begründet diese Erhöhung mit dem ökologischen Wärmeschutz der Wohnung und das die Wohnung als „Sonderausstattung“ eine Einbauküche zur Verfügung stellt.
Ist diese Begründung rechtmäßig? Oder habe ich Anspruch auf einen Quadratmeterpreis im Rahmen des örtlichen Mietspiegels.
Ich bin sehr dankbar für einen fachmännischen Hinweis oder auch Ratschlag!



1 Kommentar zu „Zu hohe Kaltmiete”

Frank99 aktiver Benutzer

Die Miethöhe übersteigt die Obergrenze des Mietspiegels lt. ihren Angaben um lediglich rund 3 % - das geht in Ordnung. Lt. Wirtschaftsstrafgesetz (http://dejure.org/gesetze/WiStG/5.html) kann ein Vermieter bei Neuvermietungen bis zu 20 % über der Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen - das ist im Rahmen der Vertragsfreiheit ohne weiteres möglich. Wird die 20-%-Grenze und somit die so genannte "Wesentlichkeitsgrenze" überschritten, so muss gleichzeitig ein vom Mieter zu beweisender Mangel an Wohnraum vorliegen, um ein Absenken der Kaltmiete verlangen zu können. Anders gewendet: Der Mieter müsste in diesem Fall nachweisen, dass er die Wohnung nur deshalb mietete, weil er sonst wegen eines Wohnraummangels in der jeweiligen Gemeinde gar keine Wohnung bekommen hätte. So urteilte zumindest der BGH vor ein paar Jahren (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e1525f73179ae8ec521f1d9ba6851c5a&nr=28909&pos=0&anz=1)
Beste Grüße

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