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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohne mit einer Freundin in einer WG. Ich wohne jetzt 2,5 Jahre in dieser Wohnung und habe eigentlich vor bis zum Ende meines Studiums hier wohnen zu bleiben, dass sind etwa noch 3 Jahre oder vielleicht auch länger.
Der Zustand der Wohnung ist nicht wirklich gut. Gerade die Wände sind in einem schlechten Zustand. Als ich damals eingezogen bin, habe ich mein Zimmer gestrichen und es löste sich schon Tapete ab, da die Farbschicht schon extrem dick ist. Tapeziert wurde hier wohl vor sehr langer Zeit, denn nachdem sich etwas abgelöst hatte kam eine Tapete mit braun-orangenen Bäumchen zum vorschein und ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas in den 90ern oder späten 80ern angebracht wurde. Nunja, dadurch, dass es eine Wg-Wohnung ist und hier meistens Nachmieter eingezogen sind, wurde die Wohnung auch nie renoviert. Jetzt frage ich mich, ob ich die "Arschkarte" hab und bei Auszug hier alles tapezieren muss? Denn ich glaube nicht, dass die Wand noch einem Anstrich standhalten würde. Und ich kann für den Zustand der Wohnung ja auch nix.
Im Mietvertrag steht nur diese Standardklausel mit 3, 5, und 7 jahren. "Dort drunter dann noch: Von den in Ziffer 2 genannten Fristenzeiträumen kann während der Mietzeit abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert."
bei Sonstige Vereinbarungen wurde nichts eingetragen.
Im Übergabeprotokoll steht beim "Zustand und Bestand der Wände: weiß gestrichen
Sollte ich jetzt nämlich nach 3 jahren tapezieren müssen, würde ich wohl eher ausziehen, anstatt hier die komplette Wohnung zu renovieren, das wäre für mich dann einfacher(-:
Hoffe, mir kann hier irgendjemand weiterhelfen!!!!
Stichwörter: tapezieren + auszug

1 Kommentar zu „Bei Auszug tapezieren?”

MichaRecht Experte!

Hallo!
Die Arschkarte hast Du nicht aber bei einer Gesamtmietzeit von 5-6 Jahren kann man ruhig mal streichen.
Du kannst Dich auf die Klausel beziehen die die Fristen außer Kraft setzt mit anderen Worten Du musst nicht die gesamte Wohnung tapezieren oder streichen wenn der Zustand einzelner Räume in Ordnung ist.
Da in Deinem Übergabeprotokoll bei „Zustand und Bestand der Wände“ nur weiß gestrichen steht muss beim Auszug nicht mehr sein. Aber Vorsicht es sollte ordentlich gestrichen sein auf Tapete oder Putz. Auch bei der Farbe solltest Du beim weiß bleiben.
Wenn Du ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter hast rede mit ihm wie er es gerne hätte.
Das aller Beste ist Du bringst einen Nachmieter der alles so übernimmt.
Gruß Micha

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