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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich bin vor ca.7 Jahren in ein Mehrfamilienhaus (9 Parteien) eingezogen....die erste 4 bis 5 Jahre wurden die Mülltonnen von unserem Hausmeister an die Straße gestellt. Anfang 2003 hing im Hausflur ein Zettel der Vermietern in dem
sie den Mietern mitteilte der Hausmeister würde die Tonnen nun nicht mehr an die Straße stellen.Dies sollten nun doch bitte schön die Mieter übernehmen.Einen Plan würde Mieter XY erstellen.
Ich persönlich habe dem nie zugestimmt,weder mündlich noch schriftlich,da ich beruflich extrem viel unterwegs bin und schon froh war den Putzplan einhalten zu können!
Die ersten 2 Jahre hat das dann auch irgendein anderer Mitmieter für mich mit gemacht.Ist auch nicht die feine Art,ich weiß.....
Letzte Woche war das dann halt eben mal nicht der Fall...ich war verreist und die Tonnen sind stehen geblieben.3 Tage später schickt mir meine Vermieterin prompt eine Rechnung über 33 Euro für Sonderabholung.
Meine Frage ist jetzt:

[size=150:1c98c]Wie weit kann ein Vermieter Hausmeistertätigkeiten auf seine Mieter abwälzen ?[/size:1c98c][/color:1c98c]

Zumal davon nichts im Mietvertrag steht,es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt [color=red:1c98c]und in meiner Nebenkostenabrechnung immer noch ein Hausmeister steht[/color:1c98c] !!!! Ich sehe da bislang keine Logik.

mfG
Silkworm

PS : Muß ich die 33 Euro jetzt zahlen?
Stichwörter: stellt + straße + müll

4 Kommentare zu „Wer stellt den Müll an die Straße?”

fin Experte!

In einem 9-Pateien-Haus sind die Bewohner schon auf die Leerung der Tonnen angewiesen. Normalerweise ist das Herausstellen der Mülltonnen Pflicht jedes Mieters ohne das man das im Mietvertrag hervorheben muss. Das ist selbstverständlich. Ein Vermieter kann das ändern, wenn es bisher vom Hausmeister gemacht wurde und nun nicht mehr.
Ob Sie für einen Hausmeister zahlen müssen oder nicht kommt darauf an ob dieser noch andere Tätigkeiten im Haus macht.
Wenn Sie abwesend sind und können Ihren Pflichten nicht regelmäig nachkommen, dann müssen Sie eine Ersatzperson hierfür beauftragen.
So ist es in fast allem Mietverträgen geregelt.
Ich bin hier der Meinung, dass Sie das versäumt haben und damit die Sonderleerung bezahlen sollten.

Susanne Experte!

Da bin ich ja froh, dass "fin" in seinem letzten Satz hervorgehoben hat, dass seine Aussage ausschliesslich auf seiner Meinung beruht.

Meine Meinung sieht wie folgt aus:
Zwischen Mieter und Vermieter gibt es eine Vereinbarung, den sog. Mietvertrag. Grundsätzlich stellt der Vermieter gegen Entgelt Wohnraum zur Verfügung, alles andere muss explizit der Vertrag regeln, so auch andere Verpflichtungen, denen der Mieter nachkommen soll. Als Sondervereinbarung zum Mietvertrag gilt die Hausordnung, auf die sich allerdings der Mietvertrag beziehen muss und die dann auch gleichzeitig mit dem MV ausgehändigt werden muss. (sonst kann ja dort auch nach belieben des VM geändert werden)
Ist es also nicht schriftlich geregelt, dass dies eine Mieterpflicht ist, braucht es der Mieter weder zu machen, noch für die Sonderleerung zu zahlen.
Da der VM den Hausmeister über die NK abrechnet ist auch nicht einzusehen, warum der es nicht (mehr) macht.

silkworm

Danke für die schnelle Antwort!

Schön und gut ,aber wo zu macht man dann einen Mietvertrag wenn der Vermieter einfach die Bedingungen ohne meine Zustimmung ändern kann?
Denn das war für mich ein Grund und Bedingung weshalb ich den Mietvertrag überhaupt unterschrieben habe.
Und was die "Pflicht" betrifft....was verpflichtet mich denn wenn nicht mein Mietvertrag?
Zumal ich ich auch nicht einsehe für weniger Leistung das selbe Geld zu bezahlen.Wo ist denn bitte so was selbstverständlich? Wenn ich das bei einem Kunden machen würde,würde der mir bloß einen Vogel zeigen...*g*

silkworm

Hui!

Da geht aber fix hier!

Danke Susanne !
Genau so seh ich das auch....sonst würden Mietverträge doch einfach keinen Sinn machen !

Gruß
Silkworm

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