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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo @ All
habe folgendes Problem
bin ab 01.05.2007 in eine neue Wohnung eingezogen. Bei der Wohnungsübergabe haben wir dokumentiert, dass die Toilette undicht und völlig verdreckt ist (Wohnung ca 1950 BJ).Uns wurde zugesichert, dass es weitergeleitet und ausgetauscht wird.
2 Tage danach musste ich feststellen, dass Wasserhahn für die Waschmaschine undicht ist und Waschbecken mit dem Stopfer zu- aber nicht mehr aufgeht ( versteckte Mängel).
Am Montag habe ich bei der Verwaltung angerufen und rausbekommen dass es noch gar nicht bearbeitet wurde.Auf die Frage , wann es dann soweit wäre, hat mir die gute Frau geantwortet:" Sie sei kein Jesus"- Also kein Termin.
Welche Rechte habe ich als Vermieter?
Kann ich ein Teil von der Miete für Mai zurückverlangen/Minderung ?
Wie soll ich es am besten vorgehen? Gutachter?
Rechtschutz ist bei mir auch vorhanden, also Anwalt wäre kein Problem.
Danke im Vorraus
Melanie
Stichwörter: bad + defekt + rechte + welche + wohnungsübernahme

1 Kommentar zu „Bei Wohnungsübernahme Bad defekt, welche RECHTE habe ICH ??”

Der_Mario Experte!

Rückwirkende Mietminderung ist meines Wissens nach nicht möglich.

Ansonsten: schriftlich eine Frist für die Raparatur setzten und Mietminderung ankündigen. Über eine angemessene Höhe der Mietminderung kann ich leider nchts sagen, aber schau mal hier im Forum in der Rubrik "Mietminderungstabelle" nach, vielleicht wirst Du da fündig.

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