fin
Nein, muß er nicht. Das Schloss muß nur bei Auszug wieder eingebaut und die Schlüssel natürlich gut aufbewahrt werden.
Katinka2
Nein, muß er nicht. Das Schloss muß nur bei Auszug wieder eingebaut und die Schlüssel natürlich gut aufbewahrt werden.
--> Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
D. h. wir können das Schloss auf unsere Kosten einfach austauschen, ohne das der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden MUSS und somit auch kein Anspruch auf einen Ersatzschüssel stellen darf?
Christoph_A.
D. h. wir können das Schloss auf unsere Kosten einfach austauschen, ohne das der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden MUSS und somit auch kein Anspruch auf einen Ersatzschüssel stellen darf?[/quote:4dbae]
Ja, völlig korrekt.
Der VM hat keinen Anspruch darauf, einen Schlüssel von der Wohnung zu behalten. Er ist verpflichtet, alle Schlüssel auszuhändigen. Allerdings sollte bei längeren Abwesenheiten z.b. Urlaub dafür Sorge getragen werden, daß eine Person des eigenen Vertrauens über einen Schlüssel verfügt, falls aus Sicherheitsgründen ein sofortiger Zutritt zur Wohnung notwendig erscheint.
Katinka2
Hallo Christoph,
vielen lieben Dank für die Nachricht, welche mir sehr geholfen hat.