Susanne
Mein Abrechnungszeitraum geht von Februar bis Februar. [/quote:91fb5]
Der wird ja für alle Mieter erstellt, nicht nur für dich, also nochmal nachschauen: Das Wirtschaftsjahr geht von Februar bis Februar?
zu 1. Eine Abrechnung darf nur über 12 Monate gehen. Weniger ja aber nicht mehr. Die Fristen der Abrechnungen enden wie folgt: 02.2005-02.2006 muss bis 02.2007 zugestellt sein, 02.2006-02.2007 bis 02.2008 (von der letzten Abrechnung zahlst Du 2/12 der auf Deine Ex-Wohnung entfallenden Kosten)
2. I.d.R. zahlt An-und Abmeldekosten der Verursacher=wird zwischen den 2 Mietern geteilt.