Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir werden ende July ausziehen. Wir haben also noch ungefähr 2 Monaten. Schon vor einem Monat die Kündigung geschickt und auch Bestätigung bekommen.

Unser Problem;

Erste Frage;[/b:2b1bd]

Meine Frau ist Schwanger (im 8. Monat), wir werden (während dieser letzten drei Monatigen Zeit) 6 Wochen nicht da sein, weil wir die Entbindung im Ausland planen.

Der Vermieter will natürlich die Wohnung den Interessenten zeigen.. Da wir 6 Wochen nicht hier sind, was können wir machen? Müssen wir unbedingt die Schlüssel jemandem hinterlassen, damit der Vermieter die Wohnung zeigen kann? (Einige Leute die ich die Schlüssel geben kann sind leider auch im Urlaub.) Wie sieht es rechtlich aus? Auf Tipps würde ich mich sehr freuen...



zweite Frage;[/b:2b1bd]

wir wohnen hier seit mehr als 5 Jahren. Kann der Vermieter uns sagen dass wir die Teppiche usw. neu verlegen müssen (Fliesen mit Löchern auch)? (Die waren zwar nicht neu verlegt beim einziehen, viele kleine Pflecken waren auf dem Teppich, das hat der Vermieter aber auf dem Vertrag nicht geschrieben obwohl er es beim Übergabe notiert hatte.. Das haben wir leider später gemerkt..) Und die Löcher auf den Fliesen genauso..


und dritte Frage;[/b:2b1bd]

Unsere Miete war schon einbisschen hoch. Vor ungefähr zwei Jahren haben wir den Vermieter das erklärt, Mietspiegel Rechnung usw,... und haben eine Minderung bekommen. Ein Nachbar von uns sagte, wenn wir Recht hatten und deswegen eine Minderung bekommen haben, können wir auch für die ersten 3 Jahren den Mietunterschied verlangen? Ist das richtig?


Vielen Dank im Voraus..

Kutschka.

3 Kommentare zu „Beim Auszug=>Wegen Schwangerschaft Besichtigungs-Problem”

Susanne Experte!

1. Der VM hat das Recht, die Wohnung Mietinteressenten zu zeigen. Ist nichts im MV vereinbart, spricht man i.d.R. von 1-2 festen Terminen in der Woche. Solltest Du also organisieren!

2. Gehört der Teppich zur Mietsache? Normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, Schäden werden über Schadenersatz ausgeglichen. Der Vm muss nachweisen, dass Du Verursacher bist. Er kann keinen neuen Teppich verlangen, ersetzt wird lediglich der Zeitwert (Haftpflicht?) Bei einem Alter von 10 Jahren tendiert der Zeitwert gegen Null.

3. Das ist nun sicher gegessen, sprich verjährt!

MyLanc

Hallo,

2. Gehört der Teppich zur Mietsache? Normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, Schäden werden über Schadenersatz ausgeglichen. Der Vm muss nachweisen, dass Du Verursacher bist. Er kann keinen neuen Teppich verlangen, ersetzt wird lediglich der Zeitwert (Haftpflicht?) Bei einem Alter von 10 Jahren tendiert der Zeitwert gegen Null. [/quote:3f4d1]

in dem Mietvertrag steht "der Teppich ist neu verlegt" Trotzdem kann der Vermieter von mir keinen neuen Teppich verlangen? Oder von meinem Kaution das abziehen. (Auf dem Tepich sind Flecken..)

Susanne Experte!

#Einen neuen Teppich kann er def. nicht verlangen!
Falls Schadenersatz fällig ist, bekommt er den Zeitwert ersetzt, ist der Teppich 5 Jahre alt, wären das 50% des Anschaffungswerts[/b:c9183]!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.