Susanne
1. Der VM hat das Recht, die Wohnung Mietinteressenten zu zeigen. Ist nichts im MV vereinbart, spricht man i.d.R. von 1-2 festen Terminen in der Woche. Solltest Du also organisieren!
2. Gehört der Teppich zur Mietsache? Normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, Schäden werden über Schadenersatz ausgeglichen. Der Vm muss nachweisen, dass Du Verursacher bist. Er kann keinen neuen Teppich verlangen, ersetzt wird lediglich der Zeitwert (Haftpflicht?) Bei einem Alter von 10 Jahren tendiert der Zeitwert gegen Null.
3. Das ist nun sicher gegessen, sprich verjährt!
MyLanc
Hallo,
2. Gehört der Teppich zur Mietsache? Normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, Schäden werden über Schadenersatz ausgeglichen. Der Vm muss nachweisen, dass Du Verursacher bist. Er kann keinen neuen Teppich verlangen, ersetzt wird lediglich der Zeitwert (Haftpflicht?) Bei einem Alter von 10 Jahren tendiert der Zeitwert gegen Null. [/quote:3f4d1]
in dem Mietvertrag steht "der Teppich ist neu verlegt" Trotzdem kann der Vermieter von mir keinen neuen Teppich verlangen? Oder von meinem Kaution das abziehen. (Auf dem Tepich sind Flecken..)
Susanne
#Einen neuen Teppich kann er def. nicht verlangen!
Falls Schadenersatz fällig ist, bekommt er den Zeitwert ersetzt, ist der Teppich 5 Jahre alt, wären das 50% des Anschaffungswerts[/b:c9183]!