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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallööchen..

Ich habe hier ein schwerwiegendes Problem und hoffe ma das ihr mir helfen könnt..

Ich habe am 01.02.2003 einen Mietvertrag unterschrieben wo steht..


*Zitat*

Die Kündigung ist jedoch frühestens zum 01.02.2008 zulässig.

*Zitat ende*

Nun habe ich versucht den Mietvertrag zu kündigen, da ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Heute kam von der vermieterin ein schreiben zurück..

*Zitat*
Leider können wir die Kündigung NICHT zum 30.09.2004 akzeptieren.
Der von ihnen abgeschlossene Mietvertrag ist kein befristeter Mietvertrag auf 5 Jahre, sondern die Kündigungsfrist ist erst zum 31.01.2008 zulässig.


Nun frage ich euch mal was ihr davon haltet.

Vielleicht hat jemand von euch ein gerichtsurteil was es dagegen giebt.

danke im Vorraus
Stichwörter: erst + kündigung + zulässig

1 Kommentar zu „Kündigung erst 2008 zulässig”

FischkoppStuttgart Experte!

Reden sie mit dem Vermieter!
Erklären sie Ihm, das die Gefahr besteht, das sie gar keine miete mehr zahlen können. Einigen sie sich auf Nachmieter.

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