Berni911
Hi,
gibt ja voll viel Platz zum Spekulieren. Also ich kann mir vorstellen, das son Wasserzähler auch Nachkommastellen hat, von daher sollte er auch Liter anzeigen.
Wenn du hast Fernwärme, dann is die Abrechnung eh falsch, das ist ein formeller Fehler, hilft dir zwar in der Sache nicht weiter, da du dann die gleiche Rechnung nochmals mit FW statt Gas bekommst, hat hier aber aufschiebende Wirkung und wenn man eine ordnungsgemäße Abr. nicht rechtzeitig beibringt, dann verfällt natürlich der Anspruch auf eine Nachzahlung.
Dabei wäre zu prüfen, ob es sich nicht um irgend ein Nahwärmekonzept handelt. Müsste dann aber eigendlich auch in KW/h abgerechnet werden.
Nur mal so ne Frage, wie kommt den im gleichen Haus ein Analogzähler in die Wohhung, wo du sonst digitale Funkzähler hast ? Is der noch geeicht? Aus meinem grandiosen Wissen würde ich daraus schliessen, dass der Zähler nicht ausgetauscht wurde, als die Funkzähler verteilt wurden; was sagt uns dat ? Könnte sein das die Abrechung wegen ungeeichter Zähler eh hinfällig ist! Naja !!! Es scheint sich sowohl bei deinem Vermieter als auch bei der Verwaltung nicht um die aller sorgfälltigsten zu handeln. Stöber mal weiter, wirst bestimmt was finden!
Grüsse
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Janny78
Huhu! <!-- s --><!-- s -->
Also danke erst mal für deine Antwort. <!-- s --><!-- s --> In der alten Wohnung ist ein digitaler Zähler der tatsächlich nur die Kubik anzeigt. Wer sich solchen Müll ausgedacht hat - keine Ahnung. Jedenfalls wurde in meine jetzige Wohnung ein analoger Zähler eingebaut (der wird aber auch per Funk abgelesen), aber hier kann ich eben jeden Liter sehen den ich verbrauche. Der Unterschied ist wahrscheinlich darin begründet, dass der Flügel des Hauses wo ich jetzt wohne als letztes saniert wurde und die anscheinend Geld sparen mussten. Wir haben auch z.B. kleinere Badewannen und minderwertigeren Fussbodenbelag als Grundausstattung. Wie kann ich übrigens rausbekommen ob die Zähler geeicht wurden? <!-- s --><!-- s -->
Ich habe die neue Verwaltung vor einigen Wochen wieder ohne Erfolg angeschrieben, ich hab nicht mal einen Zwischenbescheid oder so bekommen. Ab wann gilt die Forderung zur Nachzahlung als hinfällig? Mir wurde auch schon gesagt, dass ich eine Nachzahlung, wenn auch vorbehaltlich, erstmal leisten muss und dann dagegen angehen kann? Ich habe nämlich auch die Vermutung, dass ich mein dickes Guthaben aus 2005 (wo wir in die neue Wohnung gezogen sind) gar nicht wieder sehe, sondern dass es mit der Abrechnung im Dezember mit den Forderungen gegengerechnet wird. Dann springe ich glaub ich aber im Dreieck. <!-- s --><!-- s -->
Ach so ja, die Fernwärme nehmen wir ganz normal von Vattenfall (ehemals Bewag) ab, da gibt es keine Besonderheiten. Unser Vermieter ist übrigens die Zechbau, eine recht große Firma.
Danke für deine Hilfe! <!-- s --><!-- s -->
hh
Die Angabe Gas statt Fernwärme ist aus meiner Sicht ein Fehler, der keine Auswirkung auf Deine Abrechnung hat. Auch Fernwärme wird wie Gas in kWh abgerechnet.
Dass das Warmwasser mit 30/70 abgerechnet wird, ist ebenfalls ok.
Ein Verbrauch von 70 cbm Warmwasser und 80 cbm Kaltwasser für 2 Personen ist zwar deutlich über dem Durchschnitt, aber auch nicht so viel, dass man daraus offensichtlich auf einen Messfehler schließen könnte. Ihr seid nicht die einzigen 2-Personen-Haushalte, die so viel Wasser verbrauchen. Ihr liegt etwa 50% über dem Durchschnittsverbrauch.
Berni911
Liebe Janny,
ich glaube nicht, dass man einfach so Guthaben aus einem Vertrag mit Guthaben aus einem anderen Vertrag ohne deine Zustimmung verrechnen kann.
Da du aus der Wohnung ausgezogen bist, hast natürlich das Problem, dass du den alten Zähler nicht mehr kontrollieren kannst.
Wenn es sich bei dem neuen um einen Funkablesbaren handelt, wird dieser auch geeicht sein. hier gibt es so kleine gelbe punkte, wo eine Jahreszahl draufsteht oder es steht direkt im Zählerfeld.
Also ich seh dann kaum Chancen etwas zu bewegen.
Du kannst natürlich noch ein paar nette Briefe mit Fristen drin verfassen, ujm etwas Druck aus zu üben. Zum Antworten sollten wohl 4 Wochen reichen. Einfach nur Nachfragen.... da hast keine Chance mit. Genau sagen was du willst und wenn bis dann und dann nicht geantwortet wird, wirst du folgendes machen. Wurde das Geld eigendlich eingezogen ? DAnn kannste lange auf eine Antwort warten.
Ciao <!-- s --><!-- s -->
Janny78
Nö, das Geld habe ich nicht gezahlt, da ich ja gleich Einspruch eingelegt hatte und die Verwaltung ja zumindest techem schon angeschrieben hatte. Techem hat mir nämlich als Auskunft gegeben, dass wenn Gas drauf steht, auch Gas abgerechnet wurde, Druckfehler ausgeschlossen. Zudem wurde für 2004 auch eine falsche Zahl vom Vermieter bei der Wasserverteilung eingeräumt und mit gleichem Schreiben an techem weitergegeben, weil wir ja wie gesagt einen utopischen WW-Preis von ca. 12,- EUR hatten. Bei anderen Leuten die ich kenne und die auch Fernwärme hatten, wurde max. 4,90 EUR abgerechnet. Und wie gesagt, die meisten unserer Nachbarn sind mega sparsam und haben trotzdem so gut wie nix zurückbekommen. Die vor uns in der Wohnung gewohnt haben, haben ein Zimmer und die Küche gar nicht beheizt, eins so gut wie gar nicht und das Bad war mit einem Zählerstand von ca. 1200 der am meisten beheizte Raum. Wasser haben sie auch viel weniger als wie verbraucht und zurückbekommen haben sie von ca. 2.500,00 EUR Betriebskosten p.a. für 100qm Wohnfläche nicht mal 150,00 EUR. Da kann doch was nicht stimmen...
Und wie gesagt, ich gehe immer noch davon aus dass der alte Zähler falsch ist, da wir in der neuen und größeren Wohnung deutlich weniger Wasser verbraucht haben, aber unsere Gewohnheiten hinsichtlich Verbrauch sich nicht geändert haben (auch der gleiche Duschkopf und die gleiche Spar-Waschmaschine). Ich habe die Nachmieterin auch schon darauf aufmerksam gemacht, sie wird sich bei der Abrechnung Ende des Jahres mit mir in Verbindung setzen.
So wie sich für mich die Sachlage darstellt, wird es wohl eher so sein, dass der Vermieter recht viel an Betriebskosten an alle anderen Mieter zurückzahlen müsste und deshalb bei mir die Füsse still hält und nicht zurückfordert.
Wenn ich der Verwaltung übrigens eine Frist setze, was garantiert mir dass sie antworten? Ich kann ja nichts als Druckmittel einsetzen, denn z.B. die Miete mindern darf ich deshalb ja noch lange nicht. Naja, ich kuck mal was passiert, wenn nicht muss ich doch zum RA gehen. <!-- s:? --><!-- s:? -->
Berni911
Hallo Janny,
da kann ich natürlich jetzt weiter spekulieren.
Ein sehr hoher Warmwasserkostenpreis kann zustande kommen, wenn der Boilerzähler eine grosse Menge an Wasser gezählt hat, diser Wert zur Berechnung des Brennstoffkostenanteils genommen wurde und dann durch eine geringere m³ Zahl verbrauch geteilt wurde.
z.B.: Der Boilerzähler sagt, es wurden 1000m³ Wasser erwärmt, macht Summe X und es wurden auf die Mieter nur 400m³ verteilt. Das kann man aber aus der Abrechnung ersehen. Irgendwie müssen die 12,-€ /m³ ja erklärbar sein! Also weiter bohren !
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Janny78
Ja, dass eine falsche Verteilung aufgegeben wurde, haben sie ja wenigstens für ein Jahr schon zugegeben. Seitdem hör ich ja nix mehr von denen. lol Okay, dann danke für die Hilfe und ich meld mich falls es was Neues geben sollte. <!-- s --><!-- s -->
Janny78
Also, alles wie gehabt. Trotz Erinnerung keine Antwort seitens der Verwaltung, neue Abrechnung weiterhin so hoch und das Guthaben aus der neuen Abrechnung wurde natürlich mit der Forderung aus der alten Wohnung verrechnet. Langsam aber sicher platzt mir hier der Kragen. <!-- s --><!-- s --> Werde demnächst zur Mieterberatung gehen, diese Unverschämtheit muss langsam mal ein Ende haben <!-- s --><!-- s -->