Gast
Hallo,
aus einer (ordnungsgemäßen) Abrechnung muss hervorgehen, wie viele Mieter, QM etc. bei der jeweiligen Kostenverteilung berücksichtigt wurden.
Müll wird i. d. R. nach Personen umgelegt. Ist eine Wohnung leer muss man die Größe der Abfallbehälter anpassen. In Wohnungen die leerstehen fällt normalerweise kein Müll an. Anders verhält es sich bei den Kosten, die im Verteilerschlüssel die Wohnfläche enthalten. Hier trägt der Vermieter anteilig die Kosten der unvermieteten Wohnungen.
Du hast einen Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung. Solange dir etwas unklar ist kannst du die Nachzahlung verweigern (du darfst dich aber nicht dümmer anstellen als erlaubt). Lass dir also alles bis ins letzte Detail erklären und verlange Einsicht in die Belege.
Josh
Gast
Hallo Josh,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde jetzt auf jeden Fall mal
alle Belege anfordern und die ganze Abrechnung ggf. prüfen lassen.
Gibts ja im Internet ein Gutachten für ca. 105 Euro. Ist das was seriöses?
Gast
Hallo,
Gutachten für 105 Euro? der Beitrag für einen Mieterverein beträgt inkl. Mietrechtsschutz nicht soviel pro Jahr. Mein MSB verlangt z. B. 68 ,- EUR für ein Jahr.
105 EUR halte ich für überzogen.