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maddel hat diese Frage gestellt
Hallo, meine Frage: Habe beim Übergabeprotokoll unterschrieben:"Innentüren sind beimAuszug vom Nachmieter zu streichen" Die Türen müssten aber eigentlich abgeschlieffen werden vom fachmann, ist das meine aufgabe oder nicht? Dieser satz stand schon vorgefertigt drin, ist also nicht handschrieftl. wie z.B. die mängel geschrieben worden... ist dies rechtens? Danke, gruß maddel

8 Kommentare zu „Übergabeprotokoll Türen renovieren”

edy Experte! 28.01.2010 22:40

Hallo maddel,
d.h. doch wenn du ausziehst muß der
Nachmieter streichen ?
wo ist das Problem?

lg
edy

maddel 28.01.2010 23:01

In dem Protokoll, bin ich der Nachmieter und meine Vormieterin die vor mir :-)

edy Experte! 28.01.2010 23:57

Hallo Maddel,
Wenn es Sinn machen würde müßte es heißen:
Der neue Mieter muß die Türen streichen.

@Berthelstal "stehe ich auf der Leitung " ?

lg
edy

Berthelstal Experte! 29.01.2010 09:36

@edy: ich habe jetzt den Fuß von der Leitung genommen und meine Ansicht ist doch recht unschlüssig:
1. Der Satz mit dem Nachmieter ist eindeutig. Es müsste also nicht renoviert werden.

2. Fachmann ist jedenfalls nicht drin.

3. Vielleicht mal Mietvertrag konsultieren, was dort gesagt wurde.

maddel 29.01.2010 22:30

Danke für die antworten...also oben auf dem wisch steht "Nachmieter"und danach mein name und beim vormieter eben von der vormieterin.-)so hoffe du stehst jetzt nicht mehr auf schlauch .-) LG maddel

edy Experte! 30.01.2010 01:27

Hallo maddel.
bist du nun eingezogen oder am ausziehen ?
Verlangt der VM das abschleifen der Türen
oder du ?

lg
edy

maddel 30.01.2010 11:55

Ich ziehe aus, und meine vermieterin verlangt dies...lg maddel

edy Experte! 30.01.2010 16:21

Hallo Maddel,
dann würde ich die Türen streichen,
Das Abschleifen kann nur verlangt werden
wenn sie wärend deiner Mietzeit ver-
kratzt wurden ( Katze,Hund usw.)

lg
edy

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