
Werbung
Kündigung durch Vermieter
GeliS hat diese Frage am 25.06.2018 gestellt
Ich habe einen "alten" Mietvertrag - "Einheitsmietvertrag" Dieser wurde 1998 abgeschlossen. In meinem Vertrag steht "ordentliche Kündigung nach gesetzlichen Bestimmungen" (Von 1998????) Ich wohne jetzt 20 Jahre mit diesem Vertrag. Habe ich bei Bedarf eine Kündigungsfrist von 9 Monaten oder 12 Monaten?
Ist es von Bedeutung zu sagen, dass ich im Osten lebe?
Ist es von Bedeutung zu sagen, dass ich im Osten lebe?
2 Kommentare zu „Kündigung durch Vermieter”
forsetis 26.06.2018 09:06
Der Mieter hat bei diesem "Altvertrag" eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, der Vermieter jedoch von 12 Monaten.
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/neue-kuendigungsfristen-fuer-altmietvertraege_idesk_PI9865_HI1383497.html
GeliS 26.06.2018 17:05
Vielen Dank!
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.