Susanne
Erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen nach §573a BGB für Häuser mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Verlangt aber eine verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten, also insgesamt 6 Monate.
Wenn Ihr jetzt schon kündigt, muss der Mieter Ende April wieder ausziehen. Gekündigt werden kann schon vor Anfang des Mietbegins.