Der_Mario
Seit der Mietrechtsreform 2001 gilt die 3-monatige Kündigungsfrist!
Bei solchen Störungen und dem Schimmel kannst Du allerdings auch die Miete mindern.
Schreibe Deinen Vermieter nochmal an, liste alle Mängel auf (falls Du ein Protokoll über die Störungen durch Deine Nachbarn geführt haben solltest, füge es bei) und fordere Deinen Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist auf, die Mängel zu beseitigen.
Kündige an, dass Du die Miete mindern wirst (welche Höhe da angemessen ist, kann ich Dir so nicht sagen, da solltest Du Dich voM Mieterverein beraten lassen). Bei so einer Mietminderung ist es irrelevant, ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder nicht. Spätestens wenn Du die Miete minderst, wird er sich wegen der finanziellen Einbußen um die Ruhestörungen kümmern. <!-- s --><!-- s -->
Wegen dem Schimmel kündigst Du zusätzlich an, dass Du nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholen wirst, den Schaden beheben lässt und die entstandenen Kosten mit der Miete aufrechnen wirst.
Er wird da sicher einwenden, dass Du durch falsches Lüften usw die Schimmelbildung verursacht hast. Im Streitfall wäre aber erstmal der Vermieter in der Beweispflicht, er müsste also nachweisen, dass er die Schimmelbildung nicht zu verantworten hat (z. B. durch Baumängel, Schaden am Dach, fehlerhafte Isolierung).
MichaelH.
Hallo Mario,
die Störungen und Provokationen durch meine Nachbarn sind in den vergangenen Tagen so massiv geworden, daß ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Es nimmt nun seinen Weg.
Ciao
Michael