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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

schön, daß es so ein Forum gibt !!!

Ich habe folgendes Problem:

Da ich wegen nächtlicher Ruhestörung meiner Nachbarn in den vergangenen 2 Wochen 2 Mal die Polizei rufen mußte, möchte ich nun entgültig aus meiner Wohnung raus. Nicht nur die Ruhestörung; meine Nachbarn machen im Garten unter meinem Fenster Lagerfeuer (ich kann häufig nicht lüften, da dann der Qualm in meine Wohnung zieht) und in der Garage, ebenfalls fast unter meinem Fenster, läuft die laute Musik. Ganz nebenbei habe ich in zwei Räumen Schimmel an der Decke und sowieso ist die Wohngegend sch... und ich brauche einen Tapetenwechsel.
Ich habe meinen Vermieter wegen der Ruhestörung auch schon vor einem halben Jahr angeschrieben und vorgestern angerufen und er hat bislang nichts gemacht. Seine Begründung: Da kann ich auch nichts machen und wenn, dann wird es doch noch schlimmer

Ich wohne in der Wohnung schon über 8 Jahre und habe somit laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 9 Monaten !

Meine Frage: Kann mein Vermieter auf die 9-monatige Kündigungsfrist bestehen oder habe ich das Recht, diese erheblich zu verkürzen (1-2 Monate) aus den oben genannten Gründen ???

Vielen Dank im Voraus !!!

Ciao
Michael
Stichwörter: kündigungsfrist + verkürzen

2 Kommentare zu „Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen ???”

Der_Mario Experte!

Seit der Mietrechtsreform 2001 gilt die 3-monatige Kündigungsfrist!

Bei solchen Störungen und dem Schimmel kannst Du allerdings auch die Miete mindern.

Schreibe Deinen Vermieter nochmal an, liste alle Mängel auf (falls Du ein Protokoll über die Störungen durch Deine Nachbarn geführt haben solltest, füge es bei) und fordere Deinen Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist auf, die Mängel zu beseitigen.

Kündige an, dass Du die Miete mindern wirst (welche Höhe da angemessen ist, kann ich Dir so nicht sagen, da solltest Du Dich voM Mieterverein beraten lassen). Bei so einer Mietminderung ist es irrelevant, ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder nicht. Spätestens wenn Du die Miete minderst, wird er sich wegen der finanziellen Einbußen um die Ruhestörungen kümmern. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Wegen dem Schimmel kündigst Du zusätzlich an, dass Du nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholen wirst, den Schaden beheben lässt und die entstandenen Kosten mit der Miete aufrechnen wirst.
Er wird da sicher einwenden, dass Du durch falsches Lüften usw die Schimmelbildung verursacht hast. Im Streitfall wäre aber erstmal der Vermieter in der Beweispflicht, er müsste also nachweisen, dass er die Schimmelbildung nicht zu verantworten hat (z. B. durch Baumängel, Schaden am Dach, fehlerhafte Isolierung).

MichaelH.

Hallo Mario,

die Störungen und Provokationen durch meine Nachbarn sind in den vergangenen Tagen so massiv geworden, daß ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Es nimmt nun seinen Weg.

Ciao
Michael

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