tenant61
auch täglicher besuch ist nur besuch. ausschlaggebend für die nebenkostenabrechnng ist zunächst mal nur, wo du gemeldet bist. um dich trotz anderer meldeanschrift in der abrechnung zu berücksichtigen, muss der vermieter schon nachweisen, dass du dort tatsächlich wohnst. regelmäßiger aufenthalt bei deiner freundin dürfte als nachweis sicher nicht ausreichend sein. der nebenkostenabrechnung kann daher m.e. widersprochen werden.