Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich besuche in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen meine Freundin. Meistens ist es wie folgt: ich bleibe 2-3 Tage bei ihr, danach bin ich aber auch 2-3 Tage wieder in meiner eigenen Wohnung. Ihre Ex-Vermieter behauptet nun ich hätte dort gewohnt und hat mich in die Nebenkostenabrechnung einbezogen.

Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage ?
Stichwörter: besuchszeiten

1 Kommentar zu „Besuchszeiten”

tenant61 Experte!

auch täglicher besuch ist nur besuch. ausschlaggebend für die nebenkostenabrechnng ist zunächst mal nur, wo du gemeldet bist. um dich trotz anderer meldeanschrift in der abrechnung zu berücksichtigen, muss der vermieter schon nachweisen, dass du dort tatsächlich wohnst. regelmäßiger aufenthalt bei deiner freundin dürfte als nachweis sicher nicht ausreichend sein. der nebenkostenabrechnung kann daher m.e. widersprochen werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.