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Keine Parabolantenne bei ausreichender Programmversorgung mittels Decoder
Nach ständiger Rechtsprechung haben ausländische Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Anbringung einer Satellitenanlage, wenn sie ansonsten über die Gemeinschaftsantenne oder einen gemeinsamen Kabelanschluss keine Radio- und Fernsehsender ihres Heimatlandes empfangen können.
Ein solcher Anspruch kann ausnahmsweise entfallen, wenn der (hier russische) Mieter mittels eines zusätzlichen Decoders über den hauseigenen Kabelanschluss Zugang zu den gewünschten Programmen hätte und die Anbringung einer Parabolantenne das Gesamtbild des Gebäudes nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. In diesem Fall kann das Eigentumsrecht des Vermieters dem Informationsinteresse des Mieters vorgehen. Dem ausländischen Mieter ist dann die Anschaffung des notwendigen Decoders auf seine Kosten zumutbar.
Urteil des BGH vom 02.03.2005
VIII ZR 118/04
NJW Heft 16/2005, Seite VIII