Susanne 14.05.2008 16:43
1. Er darf nicht auf die Terasse, da die m.E. mitgemietet ist. (wird die anteilig an die Wohnfläche gerechnet?)
2. Für den Vorgarten hast Du offensichtlich keinerlei Nutzungsrecht, lediglich eine Pflegepflicht. Wenn Gartenpflegekosten nicht in Deinem Mietvertrag als Nebenkosten vorkommen, kann er die auch nicht auf Dich umlegen. Ausserdem müsste er sie bei einem Vorgarten auf alle Mieter des Hauses umlegen und dann kommt es wieder auf die Vereinbarungen lt. Mietvertrag an.
Aykay77 16.05.2008 17:24
Nein, sie wird gar nicht berechnet. Im Mietvertrag ist lediglich festgehalten, dass die Terasse nur vom Mieter der Erdgeschosswohnung genutzt werden kann und diese zu reinigen und sauber zu halten.
Gartenpflege ist zwar in den Nebenkosten erwähnt, aber lat Vertrag bin ich ja verpflichtet den kleine Vorgarten in Ordnung zu halten. Wie soll ich der Pflicht nachkommen, wenn er selber ständig drin arbeitet