Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Allerseits!Habe mal wieder Ärger mit dem Minol-Mann! Zwar wusste ich, wann er kommen wird, heute zwischen 14 und 16 Uhr.Habe leider niemanden, der für mich in meiner Wohnung residiert, ums kurz zu machen:Habe am vorherigen Tag JEDE Nummer angerufen und Nachrichten hinterlassen, dass ich um Rückruf bitte, weil ich unmöglich vor 16.10Uhr zuhause sein kann, zusätzlich habe ich meine Telefonnummer mit selbiger Nachricht vor die Tür gelegt, um kurz nach 16.00 war ich daheim, der Minol Mann sagt, er würde auf seine eigenen Kosten sein Handy nicht benutzen, hat angeblich meine vorherigen Nachrichten nicht abgehört und will mir jetzt für den Nachtermin 35€ aufbrummen.
Dummerweise war die Vermieterin zugegen und beide behaupten, die Nachricht wäre um 14.00 Uhr nicht dagelegen, bei dem 2. Klingelversuch plötzlich doch, weil ich sicher nen Scherzbold im Haus hab, der sie weg-und wieder hinlegt hat, HÄ?Die Nachricht lag nach wie vor an der Tür mit der Frage, warum ich denn nicht aufgemacht habe?
Beim heutigen Gespräch war man sehr darauf bedacht, mich schnell abzuwimmeln und mir ein Zuvorkommen für den 2. Termin einzuräumen, die 35€ soll ich trotzdem zahlen, weils ja meine Schuld war, versteh ich nicht, ich meine, alles in die Wege geleitet zu haben, um wenigstens 5 Minuten Wartezeit zu erreichen...sehr seltsam, oder?Muss ich das zahlen?
Stichwörter: heizungsablesung + sonderkosten

7 Kommentare zu „sonderkosten Heizungsablesung”

Berni911 Experte!

Ok,

ich habe gestern Abend auch SternTV geguckt, da wurde das Buch "Die grössten Rechtsirrtümer in D vorgestellt".
Minolmann is dumm.
Minolmann hat kein gut bezahlten Job, da Minolmann dumm is !
Minolmann hat keine gute Ausbildung , da dumm.
Minolmann kann vielleicht nicht lesen, da dumm, daher schlecht bezahltten Job.
Du musst einfach Minolmann sagen: "Du fragen Chef ob richtig is zahlen 38€ für 2.Termin!"
Das kann sich Minolmann merken und Chef von Minolmann versteht das auch.
Chef von Minolmann kann vermutlich lesen, kann dir sagen was drinsteht in Selbstverpflichtung der organisierten Mitgliedern der ARGE Heizkostenabrechnung, wenn nicht, musst du fragen nach Chef von Chef von Minolmann. Also Herrn Lehmann <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> .

Du kannst natürlich auch im Internet suchen. z.B.hier:
<!-- m --> http://www.arge-heiwako.de/downloads/pdf/pages/7/6_richtlinien_2002.pdf">http://www.arge-heiwako.de/downloads/pd ... n_2002.pdf <!-- m -->

Wenn du ein richtig guter bist, findest du unter : Wir über uns, die Mitgliedsfirmen dieser Arge. Wenn du da pfündig geworden bist, schau unter Richtlinien des Verbandes unter Punkt 5.

Komm nicht auf die Idee, dass auszudrucken, denn Minolmann kann nicht lesen !!!! Komm erst recht nicht auf die Idee, Chef vin Minolmann auf eine Internetseite hinzuweisen. Weill der ist doch nur Chef von dummen Minolmann.
Verklage einfach Minol selbst, wegen nichteinhaltung ihrer Selbstverpflichtung, beschwere dich beim Mieterbund und bei der Verbraucherzentrale über die mutwillige Irreführung und das Nepping. Schreibe einen Leserbrief für die Bild- oder Morgenpost.

Das war natürlich alles nur Spaß, aber du siehst, wohin das führen kann, wenn man einfach keine Ahnung von irgendwelchen Dingen hat und dann noch auf die Idee kommt, denjenigen zu fragen, den es Geld kostet. <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> Mal so als Beispiel, dir nimmt einer die Vorfahrt, der springt raus und sagt ich hab schuld, ihr tauscht die Adressen aus und wenn der Schrieb von der Versicherung kommt, schreibst du der, dass du Betrunken warst, grad noch mit Freunden ein paar Joints durchgezogen hattest, dein Führerschein bei der Kreisbehörde liegt und dein Auto schon seit einem Monat stillegelgt sein sollte. Macht man auch nicht. <!-- s 8) --><!-- s 8) -->


So, grüsse dann <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

War &quot;pfündig&quot; auch Spass ???

Die grössten Rechtsirrtümer in D werd ich noch kaufen, aber &quot;Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod&quot; hab ich schon gelesen....

idrud

Danke für den lustigen Beitrag und ich freu mich auch für solche &quot;Cracks&quot; wie Euch, die sich mit sowas schön auskennen und sich vielleicht auch lustig machen, aber für was gibts denn Foren? Ich bin ich hier, um zu fragen, eine brauchbare Antwort zu bekommen, die mir weiterhilft.. mal im Ernst: Klar werd ich mir kein Bein ausreissen wegen 35 €, was mich aber echt nervt, ist, dass ich mir trotzdem keiner Schuld bewusst bin und natürlich erstmal denjenigen gefragt habe, der am nächsten lag, was das soll???

Berni911 Experte!

Nichts gegen Dich, so is das nun mal in Deutschland und auch fast überall auf der Welt.
Nur etwas frech, wenn man es wissen sollte, andere so abzuneppen, daher war das mit dem Mierterverein und der Verbraucherschutzzetrale eigendlich gar kein Witz. <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D -->
Also die 35,- € kannst du dir sparen. Die musste nur beim 3. Termin bezahlen.

Darüber hab ich gestern auch herzlich gelacht, die Sache mit dem Bon, wenn man etwas Umtauschen will. Den brauch man nicht, man muss nur glaubwürdig machen, das man die Ware auch dort gekauft hat. Und wenn man die Oma dabei hat, die den Kauf bezeugen kann, die is dann auch noch vorm Richter glaubwürdig!
Das passt doch auch schön zu o.g. Verhalten!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Als fleissige Ebayerin und Freundin eines fleissigen Ebayers haben wir doch eher über das &quot;neue europäische Recht&quot; für Privatverkäufe (ohne Garantie und Rückgaberecht) gelacht....die Klausel haben wir auch immer schön brav eingesetzt, da hat ein Gerücht ganz schnell die Runde gemacht und sich durchgesetzt!!! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Berni911 Experte!

Das LG München I hält daher die Durchführung von zwei Ableseterminen - ohne Kostenpflichtigkeit des zweiten Termins - für notwendig und angemessen. Eine abweichende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen z. B. einer Abrechnungsfirma, wonach der Mieter verpflichtet ist, bereits für den zweiten Termin die zusätzlichen Kosten für Fahrt- und Zeitaufwand zu tragen, ist daher unwirksam (LG München I, Urteil vom 22.2.2001, Az.: 12 O 7987/00, WuM 2001, 190).
[/i:b9da6]
Bin ich ein geiler Typ, finde zufällig das Urteil und erinnere mich an Euch. Da kann man bei Minol doch mal richtig schön auf die Tonne klopfen.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Rano Experte!

Schulterklopf
Heisser Typ
Superberni
....
....

<!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.