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Betriebliche Übung auch gegenüber Betriebsrentnern
Gewährt ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmte Leistungen, kann hieraus eine so genannte betriebliche Übung entstehen, die ihn auch in der Folgezeit zu entsprechenden Leistungen verpflichtet.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellt klar, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers nicht nur gegenüber Arbeitnehmern, sondern auch gegenüber Betriebsrentnern entstehen kann.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 18.01.2002
14 Sa 1339/01
Pressemitteilung vom 09.04.2002