Gast
Hallo hiseba,
1. der Vermieter darf nach Ihren Einkommensverhältnissen fragen,
2. wenn klar ist, dass die Miete nur mit Hilfe des Sozialamtes aufgebracht werden kann, müssen Sie den Vermieter sogar “ungefragt” darüber aufklären und
3. bei “Selbstständigen” werden in der Regel vom Vermieter die Einkommensverhältnisse anhand der Steuererklärungen der letzten “Jahre” überprüft.
Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht dem Streß der Lügen aussetzen, vielmehr weiter versuchen eine entsprechende Wohnung zu bekommen, denn wenn die Miete durch das Sozialamt gezahlt wird, ist dies für einen Vermieter eine “sichere” Mieteinnahme. Wenn Sie noch ein zusätzliches Tun wollen greifen Sie doch auf die Praxis der früheren Jahrzehnte zurück, wo man dem neuem Vermieter anhand von Zahlungsquittungen nachgewiesen hat, dass man immer ein pünktlicher Mietezahler war. Ist ein Versuch wert.
In diesem Sinne alles Gute
nanda-devi