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Gast Experte! hat diese Frage gestellt


Mal ne Frage:

Wir müssen aus unserer jetzigen Wohnung ausziehen, da sie feucht ist.

Derzeit beziehen wir Sozialhilfe und gerade deshalb klappt es seit einem halben Jahr nicht mit einer neuen Wohnung.

Bisher haben wir in verschiedenen Wohungen gewohnt und die Miete "vor"-zeitig bzw. spätestens rechtzeitig bezahlt. Auch nie Probleme gehabt mit Vermietern. Auch in Zeiten des Sozialhilfebezuges nicht.

Wir waren immer gewissenhaft und ehrlich, was das Mietverhältnis angeht.

Meine Frage ist: Darf ich den Vermieter "anlügen", wenn er nach unserer Arbeit fragt? Darf er überhaupt fragen? Mein Mann hat vor, in ein Paar Monaten sich selbstständig zu machen. Dann sind wir nicht mehr sozialhilfe-abhängig.

Vielen Dank für die Antworten.
Stichwörter: gegenüber + machen + vermieter + angaben + falsche

1 Kommentar zu „Darf ich gegenüber einem Vermieter falsche Angaben machen?”

Gast Experte!

Hallo hiseba,

1. der Vermieter darf nach Ihren Einkommensverhältnissen fragen,
2. wenn klar ist, dass die Miete nur mit Hilfe des Sozialamtes aufgebracht werden kann, müssen Sie den Vermieter sogar “ungefragt” darüber aufklären und
3. bei “Selbstständigen” werden in der Regel vom Vermieter die Einkommensverhältnisse anhand der Steuererklärungen der letzten “Jahre” überprüft.

Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht dem Streß der Lügen aussetzen, vielmehr weiter versuchen eine entsprechende Wohnung zu bekommen, denn wenn die Miete durch das Sozialamt gezahlt wird, ist dies für einen Vermieter eine “sichere” Mieteinnahme. Wenn Sie noch ein zusätzliches Tun wollen greifen Sie doch auf die Praxis der früheren Jahrzehnte zurück, wo man dem neuem Vermieter anhand von Zahlungsquittungen nachgewiesen hat, dass man immer ein pünktlicher Mietezahler war. Ist ein Versuch wert.

In diesem Sinne alles Gute
nanda-devi

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