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WEG-Recht - Sonstiges
8.12.1988 VZB3/88 Bei der Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen (im Anschluß an BGHZ 83, 35). Wohnungseigentümergemeinschaft, Wahlen, Stimmenauszählung WEG§25 Abs. 1
Aktenzeichen: VZB3/88 Paragraphen: WEG§25 Datum: 1988-12-08