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Duldungspflicht der Wohnungseigentümer von Überleitungen von Versorgungsleitungen - Gas
Liegen die Voraussetzungen der Duldungspflicht von Überleitugnen von Gasversorgungsleitungen nur in der Person eines Miteigentümers vor, so verstößt eine gerichtliche Entscheidung, die auf den nichtprofitierenden Miteigentümer der Gemeinschaft eine Duldungspflicht auferlegt, gegen Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ( Eigentumsgarantie).
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.07.2001, Aktenzeichen: 1 BvR 435/00, NZM 200, S. 750.