Gast
Der Wasserboiler muss alle 2 Jahre vom Mieter entkalkt werden. Auch der
Mieter muss die Kosten tragen.
Gast
Der Wasserboiler muss alle 2 Jahre vom Mieter entkalkt werden. Auch der
Mieter muss die Kosten tragen.[/quote:983db]
Wo steht das? Gibt es da Urteile?
Und wenn der Mieter es versäumt, ist er dann sofort haftbar für den ganzen Schaden?