Gast hat diese Frage gestellt
Das Anschreiben unserer Betriebskostenabrechnung 2004 ist mit dem
29.12.05 datiert . Der Umschlag trägt den Poststempel vom 30.12.05.
Den Brief hatten wir am 02.01.06 im Briefkasten.
Müssen wir die Betriebskostenabrechnung für 2004 noch zahlen?
Oder müssen wir nachweisen, dass uns der Brief bzw. die BK-Abrechnung nicht schon am Samstag dem 31.12.05 zugegangen ist.
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Linus