Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Elisabeth23041953 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Bin mir hier nicht ganz sicher, aber da ist doch der Kabelanschluß nicht mit drin, oder?

a) laufenden öffentlichen Lasten, insbesondere Grundsteuer

b) Wasserversorgung

c) Entwässerung

d) Straßenreinigung

e) Müllabfuhr

f) allgemeine Stromversorgung

g) Sach- und Haftpflichtversicherung

h) Pflege Außenanlagen

i) Schornsteinfeger

4 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung”

Balkonexperte Experte! 15.12.2010 13:31

Nö, richtig erkannt

Elisabeth23041953 15.12.2010 14:50

danke schön :)

mono Experte! 15.12.2010 15:01

Da fehlen allerdings auch ne Reihe anderer DInge, falls das von Interesse ist.

Bladder Experte! 16.12.2010 06:36

Wenn der Mietvertrag genau die o.g. Betriebskosten beinhaltet, dann können auch keine weiteren auf den Mieter umgelegt werden.

Sollte jedoch im Mietvertrag zusätzlich der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung enthalten sein, dann können alle dort im § 2 aufgezählten Kosten umgelegt werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.