Balkonexperte 15.12.2010 13:31
Nö, richtig erkannt
Elisabeth23041953 15.12.2010 14:50
danke schön
mono 15.12.2010 15:01
Da fehlen allerdings auch ne Reihe anderer DInge, falls das von Interesse ist.
Bladder 16.12.2010 06:36
Wenn der Mietvertrag genau die o.g. Betriebskosten beinhaltet, dann können auch keine weiteren auf den Mieter umgelegt werden.
Sollte jedoch im Mietvertrag zusätzlich der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung enthalten sein, dann können alle dort im § 2 aufgezählten Kosten umgelegt werden.