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wasabi hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe ein Problem mit meinen Nachbarn, Sie verwohnen hier alles indem sie hinterm Haus den Rasen mit ihrerSchüssel versauen, legen Mülltüten mit Windeln in den Keller.und so weiter...Das Mehrfamilienhaus in dem ich wohne wird verwaltet von einer Gemeinschaft die sich aber nur um austehende Mieten kümmert.um die Probleme kümmern sie sich aber nicht, weil Sie sagen das sich darum dir vermiter zu kümmern haben.Der vermieter der familie weiss von den dingen,unternimmt aber nichts.was kann ich tun es sheint mir sehr aussichtslos hier,please help
Stichwörter: nachbar

4 Kommentare zu „meine nachbarn 2”

AMAyer Experte! 12.03.2009 08:36

Vermieter sind nur an der Miete interessiert, dass sollten Sie wissen. VM sind eine gierige Bande!

Fertigen Sie ein Schreiben an den Lumpen von VM an und fordern Sie daran die Abstellung der gravierenden Mängel! Drohen Sie dem VM Konsequenzen an, falls er Ihr geschätztes Schreiben ignoriert. Alternativ können Sie so ein Schreiben auch vom Mieterschutzbund anfertigen lassen. Die meisten gierigen VM "fallen um", wenn Sie Post vom Mieterverein erhalten.

Andreas Mayer

Woody Profi 12.03.2009 13:18

na ja, es interessieren sich nur wenige Vermieter für Post vom Mieterschutzverein, ähem..würde ich mir da jetzt nicht zuviel Hoffnung machen. Die Frage ist ja mit welchen Konsequenzen man drohen soll...Aufgrund der Schüssel sehe ich jetzt keine reellen Möglichkeiten, sofern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Hinsichtlich des Mülls, könnte man mit einer Geruchsbelästigung argumentieren, woraus dann wieder ein Minderungsanspruch resultieren würde. Dann würde auch der Vermieter hellhörig werden. Sie müssen sich Dinge suchen, die OBJEKTIV den Wohnwert reduzieren. Sofern keine OBJEKTIVE Beeinträchtigung vorliegt, können Sie den Vermieter immer nur bitten, den Nachbarn auf die Einhaltung der Hausordnung hinzuweisen. Ich verstehe das so, dass Sie einen anderen Vermieter haben (also offensichtlich EIgentumswohnungen ???), dann gilt das gleiche und Ihr Vermieter muss sich dann mit dem anderen Eigentümer streiten. Sie haben eigentlich nur einen Angriffspunkt gegenüber Ihrem Vermieter.

wasabi 13.03.2009 16:47

hallo danke erstmal.also ja es sind alte tommywohnungen die dann verkauft wurden. Gibt es nicht eine Möglichkeit eine Verfügung zu erwirken.Heute war voll der Terror hier. der Hausmeister hat voll einen aufn, Deckel bekommen(HAHA) weil ich zuerst bei der Wohnungsverwaltung melde und nicht bei Ihm. Da er die Pflicht hat ab und zu mal vorbeizuschauen und es aber nicht tut. Wie sich rausgestellt hat haben diese nachbarn heute zugegeben das die die Tür kaputt gemacht haben. Ja aber um nochmal daraufzurück zukommen: Kann ich nicht bei Gericht erwirken das der Vermieter sich meh rum die assis kümmert oder letztendlich das die ausziehen müssen??

Woody Profi 13.03.2009 17:29

Sie selber können gegen den Eigentümer der Nachbarwohnung (der andere Vermieter) nur schwer was machen. Für Sie ist es deutlich einfacher, wenn Sie Ihren Vermieter ins Boot holen, denn der ist hier in der Pflicht. Zeigen Sie Ihrem Vermieter die Störungen an und fordern Sie ihn auf, diese Störungen durch Einflussnahme auf den anderen Vermieter/Eigentümer zu beseitigen. So richtig unter Zugzwang kommt er dann, wenn Sie die Miete mindern. Aber vorsicht. Listen Sie wirklich penibel auf, worin Sie Ihren vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt/ gestört sehen.
Es geben noch die Möglichkeit außerhalb des Mietrechts wegen "Besitzstörungen" gegen den anderen Eigentümer vorzugehen, aber eigentlich würden Sie dann die Arbeit Ihres Vermieters machen.

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