Susanne
OK, dann wieder ab auf den Balkon mit der Sat-Antenne, das ist nämlich nicht verboten, alles andere hast Du zu zahlen!
Oder Du nimmst DVB-T.
marko1
Hallo.
Wie ich es oben geschrieben habe, es gibt keinen Balkon, also Balkon ist nicht vorhanden.
DVB-T haben wir als Gemeinschaftsantenne, aber ich bin Ausländer und möchte meine Heimsatsender empfangen.
Es gibt keinen einzigen Sender aus meiner Heimat, den ich über DVB-T empfangen könnte.
Danke für Ihre Hilfe, bin für jeden Tipp sehr dankbar.
Susanne
Eine Sat-Antenne darf Dir zwar nicht verwehrt werden, allerdings mußt Du tatsächlich alle Kosten tragen, die das sichere Anbringen durch einen Fachbetrieb erfordern. Auch die Rückbaukosten mußt Du tragen. Wenn der Fachbetrieb eine Erdung vorschreibt, fallen auch diese Kosten zu Deinen Lasten.
Das mit dem Balkon habe ich leider falsch gelesen, sorry mein Fehler.
marko1
Muss es in jedem Haus nicht einen Potenzialausgleichpunkt geben?
Laut dem Elektriker brauche die Sat-Anlage keine Erdung, sondern das Blitzkabel einfach mit dem Potenzialausgleichpunkt(i.d.R. im Keller) verbinden. Probleme sollte es danach nicht mehr geben.
Aber der angebliche "Dr." , Eigentümer möchte das unbedingt haben.
Obwohl ich diese(Verbinden mit dem Potenzialausgleichpunkt) Kosten übernehmen kann, was der Eigentümer auch weiß, aber lehnt es einfach ab.
Ich würde nur für die Blitzanlage 100€ zahlen, mehr auch nicht.
Klage??? Tipps??
Danke, MFG
Susanne
Im Einzelfall entscheidet der Richter, d.h. Klage!