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neschico hat diese Frage gestellt
Hallo, ich musste mir 2007 einen Untermieter in die Wohnung nehmen, weil ich durch Mietbindung nicht aus dem Vertrag gekommen bin. Nun habe ich Mitte Dezember 2008 meine Nebenkostenabrechnung bekommen! Natürlich eine Nachzahlung. Ich habe dem Untermieter noch im Dezember diese zukommen lassen Allerdings per Post und wieder mal ohne Reaktion!Ich habe auch kein Nachweiß für das erste Schreiben außer eine Kopie! Darauf hin habe ich ihm per Einschreiben dieses Schreiben nochmals zukommen lassen und allerdings den Fehler gemacht als Datum den 07.01.2009 beim 2.ten Schreiben(Inhalt ist der gleiche wie beim 1-ten) anzugeben. Er behauptet den ersten Brief nicht bekommen zu haben und verweist auf § 556 BGB! Ist die 12 Monatsfrist wegen der 7 Tage wirklich abgelaufen und er muss nix zahlen?

1 Kommentar zu „Betriebskostenabrechnung Untermieter”

Susanne Experte! 05.02.2009 13:17

Du musst den Zugang des ersten Schreibens im Dezember beweisen können.

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