Susanne
Alle Kosten des Umzugs gehen zu Lasten des Vermieters. Allerdings wäre zu bedenken, dass ja auch durch die Umbauarbeiten im Haus Du in der anderen Wohnung auch den Dreck und den Krach mitbekommst.
Wenn die Wohnung wesentlich kleiner ist und Du auch durch Krach und Dreck gestört bist, kannst Du natürlich eine Mietminderung vornehmen.
Wenn es sich um Modernisierungen handelt, kann der Vermieter 11% der Kosten auf die Miete umlegen. Dafür muss er aber 3 Monate vor Beginn der Arbeiten die Arbeiten mit Anfang, Dauer, Umfang und Ende schriftlich bei Dir anmelden.
Auch bezüglich des Umzug und der anderen Wohnung solltest Du alles schriftlich mit dem VM vereinbaren. Da werden mündliche Absprachen nur allzu oft vergessen!!!
mr999
11% der Kosten auf die Miete umlegen.
D.h. wenn die Sanierung 50 000 Euro kostet muß ich davon 11% bezahlen oder wie?
Susanne
Nein, lediglich die 11% der Kosten von den Arbeiten auf Deiner Etage/Wohnung, die wirklich als eine Modernisierung gelten, das muss vorher gegenüber Sanierungskosten bzw. Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten abgegrenzt sein!
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html[/url:73002]
mr999
also habe ich das jetzt richtig verstanden, das die Miete um maximal 11% erhöht werden darf?
Ghostraider
Wenn es eine Sanierung ist sieht es der Hamburger Mieterverein so.
Sanierungsmaßnahmen (Reparaturen) am Mietobjekt muss der Mieter zwar hinnehmen. Er kann aber bei nicht unerheblichen Gebrauchsbeschränkungen die Miete mindern und Kostenersatz für die ihm durch die Maßnahmen entstehenden Aufwendungen verlangen, z.B. für die Kosten anderweitiger Unterkunft. Eine Mieterhöhung kann der Vermieter für Sanierungs-/Reparaturmaßnahmen nicht verlangen.
Bei Modernisierungsmaßnahmen, da kann der Vermieter die Ausgaben mit einer Mieterhöhung von 11% sich zurück holen und darf dann in den nächsten Jahren keine Mieterhöhung mehr ansetzen.(Ich glaube nächsten 5 Jahre nicht. Ist aber ohne Gewähr)
Auf jeden Fall würde ich Mietminderung und Schadensersatz oder Unkostenerstattungen nicht ohne Rechtsanwalt durchführen und mich im Vorfeld auch da ausreichend beraten lassen.
Gruß
Ghost
mr999
Für den ganzen Stress den wir haben werden, und weil wir in die kleinere Nachbarwohnung ziehen bis die modernisierungsarbeiten abgeschlossen sind, darf ich da schadenersatz verlangen?
Und muß ich in der Zeit überhaupt Miete zahlen?
Muß der Vermieter uns bei dem "Umzug" helfen?
Das war ja alles so nicht geplant und kam alles sehr kurzfristig.
mr999
Also die "Nachbarwohnung" ist im gleichen Haus.
Muß er beim Umzug helfen?
Oder uns Handwerker zur Verfügung stellen, die die Möbel von unser jetzigen noch unsanierten/ nicht modernisierten Wohnung in die bereits sanierte/modernisierte tragen, auf- und abbauen helfen?
Wir haben immer noch nichts schriftlich bekommen.
Obwohl ich mehrmals gefragt habe, wieviel die Miete dann nach der Modernisierung kosten soll.
mr999
Laut dieser Berechnung kostete die wohnung vorher 420,- DM, nach Modernisierung aber 603,- DM:
http://www.muenster.org/cuba/msv/tips/modern.htm
Das sind doch aber weit mehr als 11% Mieterhöhung.
Ich verstehe das irgendwie nicht....
Ghostraider
Es ist nicht vorgeschrieben das der Vermieter beim Umzug helfen muss oder diesen finanzieren muss, es liegt in seiner Hand und seinem Willen ob und was er da macht.
Die Mieterhöhung wird wohl erst bei Abschluss der Umbauarbeiten erfolgen weil dann die Gesamtkosten feststehen und berechnet werden können.
Gruß
ghost
mr999
ok, und was ist mit dieser Beispielrechnung siehe 3 postings weiter oben.
Wie kommt eine so hohe Erhöhung von 400 DM auf 600 DM zustande?
Susanne
Die 11% beziehen sich auf die Kosten, die für die tatsächliche Modernisierung Deiner Wohnung aufgewendet wurden. Der Vermieter muss da sehr wohl unterscheiden, welche Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet werden und welche Kosten eine Modernisierung darstellen. Da das für Laien sehr schwierig ist, sollte man so eine Erhöhung vom Fachanwalt prüfen lassen. Bei aufwendigen Arbeiten kann sogar passieren, dass die Wohnung später mehr als doppelt so teuer ist- der Gesetzgeber hat hier keinen Riegel vorgeschoben.
Bezüglich des Umzugs bin ich anderes Ansicht als Ghost: Wenn die Wohnung während der Arbeiten nicht bewohnbar ist, weil kein Wasser da ist, keine Toilette, keine Fenster oder überdurchschnittlich viel Lärm und Dreck, dann muss der Vermieter für Abhilfe sorgen, ggf. muss er sogar einen Hotelaufenthalt zahlen, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht. Bezüglich des Lärms und Drecks ist eine andere Wohnung im selben Haus ja keine wirkliche Alternative. Bemüht sich der VM um ERsatz und einen Umzug, zahlt man natürlich seine Miete weiter. Kümmert sich der VM nicht, muss man als Druckmittel halt die Miete kürzen und ggf. Schadenersatz einfordern, aber alles nur mit Fachanwalt.
mr999
So die Modernisierungsmassnahmen sind abgeschlossen.
Jetzt hat der Vermieter uns einen komplett neuen Mietvertrag vorgelegt.
Mit etlichen Seiten, natürlich nur verschlechterungen dabei.
Müssen wir den neuen denn unterschreiben?
Was ist wenn wir es nicht machen und auf den alten Mietvertrag bestehen, in dem einfach nur der erhöhte Mietpreis eingetragen wird ?
Susanne
Du musst keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, wie kommt der Vm denn darauf? Die Mieterhöhung nach Modernisierung gilt durch die Modernisierung bzw. deren Ankündigung. Nur weil der Mietzins sich ändert wird kein MV geändert, musste ja auch nicht,als der Euro eingeführt wurde...
Der alte MV ist nach wie vor gültig, blos nichts neues unterschreiben, lediglich die neue Miete zahlen. Passieren kann da gar nichts.
mr999
Gibt es Quellen, die ich bei bedarf dem VM nennen kann?
Susanne
Kaufmännischer Grundsatz: Verträge sind einzuhalten, auch kannst Du bei Wiki mal unter Vertrag nachschauen.
Ein Vertrag besteht aus 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, eine einseitige Änderung ist daher nicht möglich. Bist Du also mit einer Vertragsänderung nicht einverstanden, musst Du nichts unterschreiben und der alte Vertrag gilt weiter. Selbst bei Hausverkauf würde der neue Eigentümer in den bestehenden Vertrag eintreten und eine Änderung ist nicht nötig.
Eine verbindliche Auskunft bekommst Du bei www.frag-einen-anwalt.de gegen Gebühr.