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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Wie stehen hier die Chancen mit einer Kündigungsklage aus?

Mein Mutter wurde das Angebot gemacht mit dem Betriebsübergang weiter hin beschäftigt zu bleiben jedoch mit einer Lohn- und Urlaubskürzung. Oder sie reicht Widerspruch ein und wird somit auch gleich gekündigt.

Sie wurde schriftlich unterrichtet gem. § 613a V BGB über den Betriebsübergang, jedoch hat sie nur ca. 3-4 tage Zeit um sich zu Entscheiden.

Was hat der § 613a V BGB an sich ? Kann hier der Arbeitgeber ohne weiteres Kündigungen aussprechen .
Kann oder soll man gleich nach Kündigungserhalt klagen ?

Vielen Dank
Nessy.
Stichwörter: betriebsübergang + bgb + gem + § + 613a

1 Kommentar zu „Betriebsübergang gem. § 613a V BGB”

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