Susanne
Ein Hinweis auf das Urteil sollte genügen. Wie will ein Termin erzwungen werden? Soweit ich weiss, gibts dafür doch keine einstweilige Verfügung.
Wenn der Mieter nicht öffnet, bleibt die Tür zu.
Natürlich kann der Mieter nicht gezwungen werden, den Wohnungsschlüssel irgendwo zu hinterlassen.
Eigentlich kommt der Mieter seiner Pflicht nach, auch wenn er Terminzeiten vorgibt. (besonders bei Berufstätigen könnte man darauf Rücksicht nehmen).
Wie fänden Sie es eigentlich, wenn während der letzten 3 Monate Ihrer Mietzeit jeweils wöchentlich 3 Stunden fremde Leute durch Ihre Wohnung flanieren?
HotblackDesiato
Wie fänden Sie es eigentlich, wenn während der letzten 3 Monate Ihrer Mietzeit jeweils wöchentlich 3 Stunden fremde Leute durch Ihre Wohnung flanieren?[/quote:f4c80]
Mir werden halt Terminvorschläge abgelehnt, ohne Nennung von echten Alternativterminen. Ich habe in den letzten Wochen ímmer auf die Wünsche der Mieter Rücksicht genommen und z.T. nur in zweiwöchigem Rhythmus und auch nur samstags Besichtigunstermine gehabt, so dass mir z.T. auch schon Interessenten abgesprungen sind, weil sie nicht so lange warten konnten oder bereits eine andere Wohnung gefunden haben.
Ich muss aber auch sehen, dass ich die Wohnung wieder vermiete, da ich sonst finanzielle Verluste habe. Ich kann nur vermieten, wenn Mietinteressenten die Wohnung auch besichtigen können. Wenn ich einen Mietinteressenten habe, der - wie im vorliegenden Fall - samstags arbeitet und mir die Mieter Sonn- und Feiertage verwehren, was ich durchaus verstehen kann, muss der Termin eben unter der Woche stattfinden. Es ist eben nicht immer möglich, die von den Mietern gewünschten Termine mit den Interessenten auch zu vereinbaren.
Ab jetzt werde ich die Termine vorschlagen und auf einem Termin pro Woche bestehen.
Wie ich das fände, jede Woche meine Wohnung besichtigen zu lassen ? Ich bin nie Mieter gewesen, würde aber als solcher auch meine vertraglichen Pflichten als Mieter gegenüber dem Eigentümer anerkennen müssen.
Stefan
Susanne
Das Problem mit den Verstössen gegen die Vertragsvereinbarungen ist doch für Mieter sowie Vermieter: es muss geklagt werden. Das in diesem Fall keine Klage in Frage kommt, ist doch eigentlich klar, da sollte man sich schon verständigen können.
Die Besichtigungstermine sind für beide Seiten genauso nervig. Allerdings müssen auch Vermieter in den heutigen Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes eher damit rechnen, die Wohnung nicht sofort im Anschluss weitervermieten zu können.
Die Zeiten, dass zu einem genannten Besichtigungstermin die Leute schlange stehen, sind vorbei. Daher kann man bei anscheinend ungünstiger Terminierung nicht unbedingt den Mietern die Schuld geben. Der wirkliche Interessent versucht doch, die ihm angebotenen Termine wahrzunehmen.
HotblackDesiato
Ich vermiete ja nicht aus Spaß an der Freude !! Ich kann Ihre Haltung nicht verstehen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Mieter generell meinen, dass Vermiertern das Geld regelmäßig zu den Ohren rausquillt und ihnen ganz egal ist, wann, zu welchen Bedingungen und mit wem wiedervermietet wird. Ich vermiete sicher nicht aus reiner Menschenfreude heraus.
Vermieten ist wie eine kleine Unternehmung leiten, sie haben Einnahmen und Ausgaben. Wenn aufgrund fehlender oder zu geringer Einnahmen unterm Strich keine Rendite bleibt, gibt's auch langfristig keinen Wohnraum mehr für Mieter bei mir, dann stoße ich die Wohnung halt ab (dafür brauche ich dann auch Besichtigungstermine...).
Mieter haben nicht nur sehr sehr viele Rechte, sondern auch ein paar Pflichten dem Eigentümer gegenüber (die Betonung liegt auf 'Eigentümer', dem die Wohnung gehört und der dafür bezahlt hat). Ein Besichtigungstermin pro Woche ist nicht zuviel verlangt, das finden sogar die meist mieterfreundlichen Gerichte. Dass alle Beteiligten mittlerweile genervt sind, ist klar, aber das sind halt mal die Spielregeln.
Ich versuche jeweils krampfhaft die vorgeschlagenen Termine mit den Interessenten zu vereinbaren, was bisher auch halbwegs gelungen ist. Nur weil das jetzt in einem Fall nicht geklappt hat und ich einen anderen Termin unter der Woche haben will, habe ich jetzt Streit mit den Mietern. Ich sehe nicht ein, warum nur immer ich nachgeben muss. Ich habe meine Mieter immer sehr gut behandelt und bin immer sofort gesprungen, wenn irgendwas zu reparieren war oder sonst Probleme aufgetreten sind, und erwarte, dass man auch mich versteht. Auch habe ich die Miete seit Jahren nicht erhöht, was vielleicht ein Fehler war. Die Gangart meinerseits ist seit diesem Erlebnis leider härter geworden, was sonst nicht so meine Art ist.
Susanne, vielleicht sollten wir es dabei bewenden lassen. Ich würde mich freuen, wenn ich noch andere Meinungen bekommen könnte.
Stefan
fin
Mieter haben sehr wohl die Pflicht gegen Mietende Mietinteressenten nach Vorankündigung die Wohnung zu zeigen. Das steht auch in vielen Formularmietverträgen. Sind die Mieter zum Ankündigungstermin nicht da, so müssen Sie einen Ersatztermin nennen, der auch dem Mietinteressenten passt. Von vornherein einen Termin zu bestimmen und nur eine bestimmte halbe Stunde lang in der Woche ist m.E. unsinnig.
Es ist mehr als üblich, dass Mietinteressenten, besonders Auswärtige, nur am Wochenende zum Besichtigungstermin kommen können. Dies würde auch von jedem Gericht so gesehen werden.
Selbstverständlich muss ein Vermieter auch darauf achten, dass nicht mehrmals pro Woche Interessenten vor der Mietertür stehen. Das wäre aber in der heutigen Zeit auch mehr als nicht realistisch, da es so viele Interessenten gar nicht mehr gibt. Versuchen Sie auch schon vor einem Besichtigungstermin Interessenten auszuwählen, fragen Sie schon am Telefon nach Ihnen wichtigen Dingen. So vermeiden Sie, dass Interessenten die Wohnung besichtigen, die Sie am Ende doch nicht gerne als Mieter hätten und reduzieren das ganze schon mal. Denn: Nicht jeder Interessent ist auch ein guter Mieter.
Was Sie nun aber machen könnten, wäre folgendes: Telefonnummer der momentanen Mieter an potentielle Neumietern geben, damit sie einen Besichtigungstermin direkt mit Ihren Mietern ausmachen können.
So entfällt das lästige "Drei auf eine Reihe kriegen", was meist nicht funktioniert. Klappt das nicht mit Ihren Mietern, so bitten Sie die Interessenten dies Ihnen mitzuteilen. Zur Not müssen Sie tatsächlich auf Besichtigung vor Gericht klagen oder warten bis die Wohnung leer ist.
HotblackDesiato
Das sehe ich genaus wie Sie.
Was Sie nun aber machen könnten, wäre folgendes: Telefonnummer der momentanen Mieter an potentielle Neumietern geben, damit sie einen Besichtigungstermin direkt mit Ihren Mietern ausmachen können.[/quote:5f675]
Das Weitergeben ihrer Telefonnummer haben mir meine Mieter ausdrücklich untersagt, sie wollen "mit dem ganzen Chaos" nichts zu tun haben, wobei ich nicht verstehe, was an monatlich 3-4 vorher vereinbarten Terminen Chaos sein soll. Nur weil ich jetzt einen Termin außer der Reihe haben will ?
Vielleicht sollte ich die Telefonnumer weitergeben und sehen was passiert, auch wenn sie es nicht wollen, Streit habe ich jetzt schon...
Klappt das nicht mit Ihren Mietern, so bitten Sie die Interessenten dies Ihnen mitzuteilen. Zur Not müssen Sie tatsächlich auf Besichtigung vor Gericht klagen oder warten bis die Wohnung leer ist.[/quote:5f675]
Beides will ich nicht, da ich sonst immer an versöhnlichen Lösungen interessiert bin. Ich bin über die ganze Entwicklung nicht glücklich und auch etwas überrascht. Wenn ich warte, bis die Mieter weg sind, habe ich mind. 1 Monatsmiete Verlust. Vielleicht sollte ich den Mietern mit Schadensersatz drohen ?
Stefan
fin
Sie können mit Schadensersatzforderungen drohen, wenn keine Besichtigungstermine aus Gründen zustande kommen können, die Ihre Mieter zu vertreten haben. Die Mieter schädigen Sie mit Ihrem Verhalten wirtschaftlich und Sie müssen das nicht hinnehmen.
tenant61
Ich vermiete ja nicht aus Spaß an der Freude !! Ich kann Ihre Haltung nicht verstehen. ...[/quote:e388d]
ich denke nicht, dass es hier darum geht, eine bestimmte haltung zu haben oder zu zeigen. ebensowenig geht es darum, welche meinung aufmüpfige mieter über ihren vermieter oder andersrum haben. die frage ist doch einfach, wie sie ihr ziel erreichen können, nämlich eine möglichst verlustfreie, also nahtlose, weitervermietung ihrer wohnung. das ziel ist verständlich und vernünftig. aber leider nur schwer durchsetzbar. und daran ist nicht unbedingt der mieter schuld, ebensowenig wie der vermieter.
auch wenn es ihnen schwerfällt: versuchen sie sich in die lage des ausziehenden mieters zu versetzen. der umzug kostet zeit, geld und nerven. und all das investiert man naturgemäß lieber in die neue wohnung, als in die alte. natürlich haben sie ein berechtigtes interesse daran, ihren bewerbern die wohnung vorzuführen. ihr noch-mieter muss aber dafür entweder frei-nehmen oder die arbeiten in seiner neuen wohnung liegen lassen oder seine derzeit vmtl knapp bemessene freizeit opfern. ihr vermietungsinteresse, so begründet und gewichtig es auch sein mag, hingegen interessiert ihn allenfalls am rande.
missverstehen sie mich bitte nicht; ich will das nicht gutheißen. ich möchte nur verdeutlichen, das die interessen von mieter und vermieter in diesem fall einfach in völlig unterschiedliche richtungen gehen. der klageweg bringt vmtl überhaupt nichts, denn bis ein gericht darüber eine entscheidung trifft, ist der mieter wahrscheinlich längst ausgezogen. natürlich können sie versuchen, ihren ausziehenden mieter schadenersatzpflichtig zu machen. dazu müssten sie aber nachweisen können, dass einer der bewerber die wohnung definitiv nahtlos übernommen hätte, falls eine besichtigung zu einem ihm genehmen zeitpunkt möglich gewesen wäre. mir ist nicht ganz klar, wie man einen solchen beweis erbringen will; ich halte es für schlichweg aussichtslos. und wenn sie sich die aktuelle lage auf den städtischen wohnungsmärkten ansehen, müssten sie zu dem ergebnis kommen, dass eine nahtlose neuvermietung derzeit annähernd illusorisch ist; nicht aussichtslos vielleicht aber ein echt schwieriges unterfangen.
meine empfehlung ist: bemühen sie sich weiter um einvernehmliche termine. mit druck werden sie wenig erreichen, mit dem rechtsweg bekommen sie möglicherweise auf dem papier recht, aber erst zu spät. ich wünsche ihnen dennoch viel erfolg bei ihren bemühungen. mit ein bisschen glück und gutem willen klappt´s ja vielleicht doch.
HotblackDesiato
ich habe überhaupt kein interesse streit zu haben, v.a. keinen rechtsstreit. trotzdem hat der mieter mir gegenüber verpflichtungen. in den letzten 10 wochen haben lediglich 6 termine stattgefunden, also weit weniger als zumutbar ist, ich bin ihm bisher sehr entgegengekommen. ich habe ihm jetzt aber sehr deutlich klar gemacht, dass ab jetzt 1 termin pro woche zu erfolgen hat.
nach diesem erlebnis habe ich den betreffenden abschnitt im mietvertrag für den neuen mieter etwas ausführlicher gestaltet und der aktuellen rechtssprechung angepasst. ich finde sowas blöd, aber es bleibt einem nichts übrig.
und nochmal - ich vermiete, um eine rendite zu haben und kann mir leerstände nicht leisten. ansonsten finde ich eine andere, bessere kapitalanlage für mein geld.
stefan