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Ganz klar wird nicht ob Ihr Vermieter einen Besichtigungstermin selbst wegen Zustandes der Wohnung machen will oder Termine mit Mietinteressenten. Beides darf er, denn bei ersterem kann er dann besser voraussehen, was in der Wohnung nach Auszug oder Ihrem Mietende noch gemacht werden muss an Renovierungen.
Vorschreiben aber kann er Ihnen keine festen Termine, sondern er muss auf Ihre Berufstätigkeit Rücksicht nehmen.
Will er die Wohnung nur wegen etwaiger bevorstehenden Arbeiten sehen, so braucht er das nicht jeden Donnerstag tun, sondern nur ein-bis zweimal. Das reicht um den Zustand der Wohnung zu beurteilen.