Gast
Der VM wäre sicher nicht gezwungen sich bei einer nicht gezahlten Kaution zu beschweren. Die Beweislast der Kautionszahlung sollte beim Mieter liegen.
Manuel
Der VM wäre sicher nicht gezwungen sich bei einer nicht gezahlten Kaution zu beschweren. Die Beweislast der Kautionszahlung sollte beim Mieter liegen.[/quote:ac614]
wieso wäre ein VM nicht gezwungen eine nicht gezahlte kaution einzufordern? es ist doch im umgekehrten fall bei der mietzahlung auch der fall, dass er die miete bei ausbleiben der zahlung einfordern muss.
heisst das in meinem fall, dass das bar bezahlte geld hiermit verloren ist und ich sogar eventuelle betriebskostenabrechnungen ohne verrechnungsmöglichkeit noch hinnehmen muss?
laut vertrag war eine zahlungstermin vereinbart, den ich pünktlich getätigt habe. das stillschweigen für über zwei jahre nach dem vereinbarten zahlungstermin könnte man doch als akzeptierten kautionszahlung interpretieren oder nicht?
alex29
Hallo,
also nach meinem Verständnis würde ich dir zustimmen. Denn: im Mietvertrag steht ganz klar eine Kaution, unterschrieben ist der von VM und Mieter. Meiner Meinung heißt das auch, dass die Kaution gezahlt wurde. Da ich aber von genau sowas keine Rechtslage kenne empfehle ich dir einen anwaltlichen Rat. Falls du Student sein solltest, ein Tipp: Bekommst beim Studiwerk einen Schein ausgestellt mit dem du eine einmalige kostenlose Rechtsberatung erhälst.
Viel Erfolg,
alex29
P.S.: Auf jeden Fall was gelernt: Niemals Kohle rausgeben ohne Quittung!!!
Gast
Hi,
nun sooo einfach mache ich euch das hier aber nicht <!-- s --><!-- s -->
Eine Quittung kann doch auch mal verloren gehn <!-- s --><!-- s -->
Im Vertrag wurde die Kaution fest verankert, also bestehe per Anwalt auf die Rückzahlung der Kaution.
Wer nichts unternimmt verliert immer.
Im Übrigen ist der Vermieter schon im Verzug da er die Kaution max. 6 Monate nur festhalten darf.
Gib doch nen Zeugen an <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Gast