ich habe mal eine Frage.. wenn man gemeinsam mit seinem Ehemann den Mietvertrag unterschrieben hat und im Falle der Trennung aus der Wohnung auszieht, müssen dann beide kündigen? Wie ist das, wenn der Mann noch in der Wohnung wohnt?
1 Kommentar zu „Gemeinsamer Mietvertrag - Kündigung allein??”
Oliver Curd
HI,
Der ausgezogene Ehepartner kann aus dem Mietverhältnis nur mit Einverständnisdes Vermieters und seines Eheparntners ausscheiden (BayObLG RE WM 83, 107)