Susanne
Nein, m.E. ist diese Klausel nicht rechtens. Der Vermieter kann Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nicht per Klausel auf den Mieter übertragen, und dazu gehört das Abschleifen von Parkett- und nicht etwa zu den Schönheitsreparaturen.
Obwohl ich mir sehr sicher bin solltest Du den MV trotzdem durch einen Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen!
Ghostraider
Zum einen ist das Abschleifen vom Parkett eine Instandsetzung die dem Vermieter unterliegt und zum andern ist der Vermieter für die Erhaltung der Böden verantwortlich.
Hier ein Urteil da ich den passenden §§ noch nicht gefunden habe aber nachliefern werde.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/urteile/renovierung/urteil-parkett-abschleifen-az.htm
Gruß
ghost