Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein bekannter junger Mann, der schwerbehindert ist und nun aber ein eigenständiges Leben in einer Wohnung mit seiner Freundin führen möchte, hat das Problem, dass er die Wohnung offiziell nicht mit seiner Freundin mieten darf, da diese sonst als Vollzeit-Pflegekjraft eingestuft wird, die Gelder gekürzt werden und seine beiden persönlichen Assistenten ihre Arbeitsstellen verlieren würden. Aus diesem Grund möchte er nun, dass einer seiner (männlichen) Assistenten den Mietvertrag zusammen mit ihm unterschreibt und die Freundin des Assistenten zusammen mit der Freundin des Assistenznehmers offiziell eine Wohnung bezieht.. Ist es strafbar eine Wohnung unter falschem Namen anzumieten oder nur, wie er behauptett, eine Ordnungswidrigkeit. Droht die fristlose Kündigung, wenn der Vermieter davon erfährt?
Stichwörter: beziehen + falsch + wohnung

1 Kommentar zu „Wohnung falsch beziehen”

fin Experte!

Ja, das wäre in der Tat ein Problem. Ein Mietvertrag darf nicht unter falschen Namen unterschrieben werden. Warum geht denn eine alleinige Vermietung an den Behinderten nicht?
Würde der männliche Assistent mitmieten, so würde er doch auch Gelder gekürzt bekommen oder wie ist das zu verstehen??

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.